Corona-Virus – Durchführung von Veranstaltungen im Bereich des DWZRV – Informationen an Landesgruppen und Vereine per Mail vom 11.03.2020

Liebe Landesgruppenvorsitzende,

liebe Vorsitzende der Windhundsportvereine,

der VDH-Landesverband Baden-Württemberg hat informiert, dass die 33. Ortenau-Schau Offenburg am 14./15. März 2020 anlässlich der aktuellen Diskussion um das Corona-Virus leider nicht durchgeführt werden kann.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie wir als DWZRV mit den anstehenden Veranstaltungen im Ausstellungs- und Sportbereich umgehen.

Der gemeinsame Krisenstab des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) empfiehlt nach seiner fünften Sitzung am 10.03.2020 die Absage aller Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern.

Bei allen Veranstaltungen bis 1.000 erwarteten Teilnehmern soll gemeinsam mit der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Risikoabschätzung auf Grundlage der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) getroffen werden.

Außerdem wird die Bundespolizei ihre Kontrollen insbesondere an den Südgrenzen noch einmal intensivieren.

Die meisten Bundesländer (u. a. NRW, Baden-Württemberg, Bayern) haben daraufhin gestern im Rahmen eines Erlasses ihrer Gesundheitsministerien an die örtlichen Behörden – in der Regel die Gesundheitsämter – den Umgang mit Veranstaltungen geregelt.

Demnach sollen die örtlichen Behörden ab sofort Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können die örtlichen Behörden beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.

Ziel soll es sein, die Ausbreitung die Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile

Faktoren, die Übertragungen des sogenannten SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine

  • eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.)
  • eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.)
  • eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).

Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort (Gesundheitsämter). Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.

In einigen unserer Nachbarländer werden die o. a. Schwellwerte noch weiter nach unten abgesenkt. So werden z. B. in Österreich bis Anfang April Indoor-Veranstaltungen über 100 TeilnehmerInnen und Outdoor-Veranstaltungen über 500 TeilnehmerInnen abgesagt. Das betrifft alle Arten von Veranstaltungen, egal ob Sport, Kultur oder Party.

Auf den heutigen Tag und aktuellen Informationsstand bezogen, schlägt der Vorstand Ihnen deshalb vor, zunächst an der Durchführung der Veranstaltungen im Bereich des DWZRV festzuhalten. Diese finden grundsätzlich „outdoor“ statt und die Teilnehmerzahlen liegen deutlich unter den von den Ministerien festgelegten Schwellwerten.

 Am Ende sollten Sie aber eine Abstimmung mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt in Erwägung ziehen.

 

In Bezug auf die Durchführung der Jahreshauptversammlung möchten wir als Vorstand uns so lange wie möglich das Zeitfenster für eine evtl. notwendige Absage offen halten. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden!

 

Abschließend darf ich Ihnen noch einige Tipps im täglichen Umgang mit dem Corona-Virus mit auf den Weg geben:

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße!

Ihr
Frank Karnitzki
Präsident
DWZRV e. V.

Krahwinkel 20
45886 Gelsenkirchen
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