Neue Gebührenordnung

Die neue Gebührenordnung ist eingestellt (siehe „Ordnungen und Reglements“).

Diese gilt ab 01.01.2020 und setzt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung zur Anpassung der Beiträge, Gebühren für das Ausstellen von Hundepässen und Urkunden und Meldegelder für Ausstellungen und Sportveranstaltungen um.

DWZRV-Mitglieder, die nachweislich Mitglieder in einem dem DWZRV angeschlossenen Windhundsportverein sind, erfahren ab 01.01.2020 eine Beitragsermäßigung.

Die Windhundsportvereine haben deren Mitglieder zum Stichtag 01.01.2020 der DWZRV-Geschäftsstelle gemeldet. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Verein in Verbindung, ob dieser Ihre Doppelmitgliedschaft bereits an die Geschäftsstelle gemeldet hat.

Unterjährige Änderungen können leider nicht berücksichtigt werden und gelten immer erst ab dem Folgejahr.