Nachfolgend haben wir die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen (“FAQ”=Frequently Asked Questions) rund um Windhund-Sport, Ausstellung und Zucht zusammengestellt.
Hier zunächst die Erklärungen dreier oft vorkommender Abkürzungen:
FCI – FÉDÉRATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE –
ist der größte kynologische Dachverband.
Die FCI dient gemäß ihren Statuten dem Zweck, die Zucht und Verwendung von Rassehunden sowie die Kynologie und das Wohlergehen der Hunde weltweit zu fördern. Sie ist zuständig für einheitliche Beschreibung von Hunderassen und Festlegung von Zuchtrichtlinien. Ihre Reglements sehen die ausschließliche gegenseitige Anerkennung der Zuchtbücher ihrer Mitglieds- und Partnerverbände vor.
VDH – Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. –
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) ist der größte Dachverband für Hundezucht und Hundesport in Deutschland. Er ist der deutsche Mitgliedsverband der Fédération Cynologique Internationale (FCI).
DWZRV – Deutscher Windhundzucht- und Rennverband e.V. –
Größter und ältester deutscher Windhund-Zuchtverband im VDH. Er betreut alle von der FCI anerkannten Windhund- und mediterranen Rassen.
SPORT
- Für die Teilnahme an einem Leistungscoursing benötigt Ihr Hund eine Coursing- oder Rennlizenz.
- Die gültige Rennlizenz beinhaltet gleichzeitig auch die Coursinglizenz.
- Für die Erteilung einer Renn- oder Coursinglizenz sind zuerst einmal folgende allgemeine Voraussetzungen erforderlich:
- Sie selbst müssen als Hundeeigentümer Mitglied des DWZRV sein und in Deutschland wohnen.
- Für den Hund muss ein Hundepass ausgestellt worden sein. Der Hundepass ist eine Art “Lebenslaufakte” des Hundes, in den Sie alle mit dem Renn- und Ausstellungswesen zusammenhängenden Ereignisse/Ergebnisse eintragen lassen können.
Nun zu den speziellen Bedingungen: - Rennen: Es müssen zwei Sololäufe und zwei Läufe mit mindestens zwei anderen Hunden der gleichen Rasse (bei Minderrassen sind Ausnahmen zulässig) absolviert werden. Alle Läufe haben aus dem geschlossenen Startkasten mit Maulkorb und Renndecke zu erfolgen. Pro Trainingstag sind maximal zwei Läufe möglich. Es müssen als erstes die Sololäufe absolviert werden.
- Coursing: Es müssen mindestens 2 Sololäufe und 2 Läufe paarweise mit Renndecke und Maulkorb (max. zwei Läufe je Trainingstag) absolviert werden. Es müssen als erstes die Sololäufe absolviert werden.
- Für die Trainingsläufe gelten die Bedingungen des Mindest- und Höchstalters sinngemäß aus Ziffer 5.3 und 5.4. der WSO.
- Bei großen Rassen: 18 Monate; bei Cirneco dell’Etna, Podengo Portugues Pequeno, Podenco Andaluz und Medio, Whippets, Silken Windsprites, Ital. Windspiel: 15 Monate.
Das Mindestalter kann um maximal 3 Monate gesenkt werden. - Wird ein Trainingslauf infolge Fehlverhaltens des Lizenzhundes nicht anerkannt, sind alle bis dahin erfolgten Läufe nichtig.
- Im Lizenzlauf mit Partnern muss der Lizenzhund überholen oder überholt werden oder eine Zeitlang Kopf an Kopf laufen. Sollte der Lizenzhund zu schnell oder zu langsam sein, so darf in Ausnahmefällen ein Mitläufer außerhalb des Startkastens aus der Hand vor oder nachgestartet werden, damit ein Überholvorgang stattfindet.
- Im Feld Kommentar muss der abnehmende Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter den Ablauf des Laufes und das Verhalten des Lizenzhundes beschreiben der Eintrag:.“ Lauf gemäß Sportordnung in Ordnung“ reicht nicht aus. Besser wäre z.B. “Sicherer Lauf. – Hat überholt und wurde überholt. – Über einen längeren Zeitraum Kopf an Kopf gelaufen………..“usw.
- Die Lizenzläufe sind vom abnehmenden Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter zu unterschreiben, (Name in Druckbuchstaben leserlich zur Unterschrift setzen) mit dem Sportvereinsstempel abzustempeln.
- Lizenzläufe dürfen nur in Trainingskarten eingetragen werden, wenn die Identität des Hundes überprüft wurde. Dieses ist durch den abnehmenden Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter zu prüfen.
- Lizenzläufe für die Rennlizenz dürfen durch Bahnbeobachter oder Schiedsrichter abgenommen werden.
- Lizenzläufe für die Coursinglizenz können durch Coursingrichter, wenn kein Coursingrichter zur Verfügung steht, auch durch Bahnbeobachter oder Schiedsrichter abgenommen werden.
- Lizenzläufe im Ausland müssen vorab durch den Vorsitzenden der Sportkommission genehmigt werden.
- Für Afghanische Windhunde und Whippet ist eine Eintragung der gelaufenen Zeit, zur Einteilung in die entsprechende Klasse (A oder B-Klasse) für Rennlizenzen zwingend erforderlich.
- Whippets und ital. Windspiele müssen vor der Erteilung der Renn- oder Coursinglizenz eine Renngrößenmessung nachweisen.
- Die Lizenzläufe werden auf der Trainingskarte (erhältlich bei der Geschäftsstelle des DWZRV) eingetragen.
- Die erfolgreiche Teilnahme ist von einem lizenzierten Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter auf der Trainingskarte zu bestätigen.
- Sind alle Lizenzläufe absolviert, senden Sie die Trainingskarte im Original an den Vorsitzenden der DWZRV-Sportkommission, der für die Ausstellung der Lizenz zuständig ist. Die Ausstellung der Renn- oder Coursinglizenz ist kostenlos.
- Eine Verlängerung bzw. Neuausstellung der Renn- und Coursinglizenzen ist nur möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr bezahlt wurde. Zur Verlängerung der Gültigkeit der Lizenzkarten für die neue Saison senden Sie diese bitte an den Vorsitzenden der Sportkommission.
Genaue Angaben – siehe DWZRV-Windhundsportordnung
Der Hundepass muss bei der DWZRV Geschäftsstelle – Predöhl 1a, 29485 Lemgow – beantragt werden
Bitte senden Sie, falls nichts anderes verlangt wird, eine Kopie der Ahnentafelvorderseite an die GS (bitte nicht die Kopie der Rückseite mit den Ahnen zusenden!)
Achten Sie frühzeitig darauf, ob der Züchter die Ahnentafel unterschrieben hat und somit die Daten auf der Ahnentafel anerkennt. Die Ahnentafel muss auch unterschrieben sein, wenn der Hund im eigenen Zwinger verbleibt!
Der Eigentumswechsel muss auf der Ahnentafel eingetragen sein, mit Datum und Unterschrift des/der Züchter(s). Sollte der Züchter oder Vorbesitzer des Hundes das vergessen haben, müssen Sie einen gültigen Kaufvertrag mit senden.
Auf dem Hundepass können nur zwei Eigentümer angegeben werden (alle Eigentümer müssen DWZRV-Mitglied sein). Der Eigentümer, der den Hund im Besitz hat, wird an erster Stelle genannt. Diese Anschrift ist für die Meldung zum Landessiegerrennen maßgebend.
Bitte überweisen Sie die gültige Gebühr für den Hundepass nur, wenn sie keinem Bankeinzug zugestimmt und eine Rechnung von der GS erhalten haben.
Nach Zahlungseingang wird Ihnen der Hundepass unverzüglich zugeschickt.
Ausstellung des Hundepasses an Nichtmitglieder
nur unter folgenden Bedingungen:
Mitglied in einem anderen Windhundverein beim VDH,
oder für Hunderassen die ausschliesslich vom DWZRV betreut werden (der Nachweis der Mitgliedschaft im VDH-Verein muss vorgelegt werden)
(das war früher die „vorläufige Reinrassigkeits-Bescheinigung“)
Eine Phänotyp-Beurteilung ist erforderlich für Importe aus nichtzuchtbuchführenden Ursprungsländern der Rassen Azawakh, Saluki und Sloughi.
Diese Hunde können nach erfolgreichem Ablauf des Verfahrens in das DWZB aufgenommen werden.
Ausserdem für Hunde, die in das DWZB-Register eingetragen werden sollen
und die keinen Abstammungsnachweis haben,
oder nicht über von der FCI anerkannte Ahnentafeln verfügen,
oder für Hunde, die aus Verbindungen mit registrierten Eltern/ Elternteilen mit fehlenden Ahnen bis zur 3. Generation hervorgehen.
Mit der Eintragung in das Register des DWZB erhalten diese Hunde die Berechtigung, an Ausstellungen und Sportveranstaltungen (ausgenommen Titelrennen) teilzunehmen.
Bedingungen:
Mindestalter: 15 Monate
Der Hund muss gekennzeichnet sein – tätowiert oder gechipt
für Hunde aus Staaten außerhalb der EU ist ein genauer Herkunftsnachweis erforderlich – durch Fracht-/ Einreise-Dokumente; Nachweis des Tollwut-Titers (Einfuhr aus nicht gelisteten Drittländern), Gesundheitszeugnis (falls nach EU-Bestimmungen erforderlich), Kaufvertrag (falls vorhanden)
DNA-Fingerprint muss bereits vorliegen bei der Anmeldung für die Phänotyp-Beurteilung, sowie für die Eintragung in das DWZB oder das DWZB-Register
Erscheinung und Verhalten müssen den festgelegten Merkmalen der Rasse entsprechen. Die Phänotyp-Beurteilung führen zwei DWZRV-Richter, die für diese Rasse zugelassen sind, anlässlich einer Zuchtschau des DWZRV durch. Einer der beiden Richter muss Spezialrichter für diese Rasse sein.
Nur nach vorheriger Anmeldung beim Zuchtleiter können Windhunde zur Phänotyp-Beurteilung vorgestellt werden.
Wenn Ihr Hund die o.g. Bedingungen erfüllt, melden Sie ihn bei der Zuchtleitung für die Phänotyp-Beurteilung an. Die Zuchtleitung vereinbart mit Ihnen den Termin für die Vorstellung Ihres Hundes und schickt das erforderliche Formular direkt an die Sonderleitung der Zuchtschau.
Ein Hund kann nur einmal zur Phänotyp-Beurteilung vorgestellt werden.
Gegen die Entscheidung des Richtergremiums ist kein Widerspruch möglich.
Eine Eintragung in das Register berechtigt nicht zu Zucht.
Für die Phänotyp-Beurteilung ist eine Gebühr gemäß Gebührenordnung zu entrichten.
Ausführliche Angaben finden Sie in der Zuchtordnung Punkt 8.3.2 und Punkt 8.5
Whippet und Italienische Windspiele brauchen ein Messzertifikat für die Teilnahme bei Rennen oder Coursings, dafür gibt es so genannte Messtermine – Angaben hierzu finden Sie bei „Veranstaltungen“
Die maximale Widerristhöhe beträgt bei:
Ital. Windspielen 38 cm
Whippet–Rüden 51 cm,
Whippet–Hündinnen 48 cm, ,
Whippet–Rüden über 51 cm, Whippet–Hündinnen über 48 cm und Ital. Windspiele
über 38 cm bis 41 cm starten in der Sprinterklasse–Klasse.
Mindestalter für die erste Messung – nicht unter 12 Monaten, für die zweite Messung gilt Folgendes – vor dem ersten Rennen in der Sportsaison, die auf die Vollendung seines zweiten Lebensjahres folgt, oder auf Anforderung des Vorsitzenden der Sportkommission, ist der Hund nochmals zu messen.
Wird ein Hund das erste Mal im Alter von über zwei Jahren gemessen ist diese Messung als endgültige Messung anzusehen.
Das Messgremium besteht aus:
a. dem eigentlichen WH/WI–Messrichter aus der DWZRV–Richterliste, und
b. einem weiteren Messrichter, der entweder Mitglied der Windhundsportkommission
ist, oder Mitglied des DWZRV–Vorstandes sein muss, oder vom DWZRV–Vorstand
dafür benannt wurde. (s.a. Messrichter–Liste)
und einem Protokollführer
Jeder – Messrichter und RK–Mitglied – soll dreimal messen. Das überwiegende Ergebnis der Anzahl der Messungen gilt dann als endgültige Messung und wird in den Hundepass eingetragen.
Für diese Messung ist eine Gebühr gemäß Gebührenordnung zu entrichten.
Eine Kopie des Messzertifikates erhält der Besitzer/Eigentümer des Hundes.
Ausführliche Angaben zur Renngrössenmessung –
DWZRV–Windhundsportordnung / Anhang Punkt 5
Das Anmeldeformular zur Renngrößenmessung finden Sie hier
Wofür werden sie gebraucht, und wie erhält man sie?
Einfach gesagt – das sind Anwartschaften für Championate
und werden für die Zuerkennung der entsprechenden Champion-Titel gebraucht.
CACL = Certificat d’Aptitude au Championat des Courses de Lévriers
CACL-Vergabe bei Nationalen Rennen
Bei jährlich ca. 50% der vom VDH geschützten Rennen wird ein CACL (Arbeitschampionat) in den Wettbewerb gestellt. Die betreffenden Rennen werden vom Obmann für das Windhundwesen nach Beratung mit dem Windhundrennausschuss bestimmt. In den Ausschreibungen finden Sie einen Hinweis, ob ein CACL vergeben wird.
Je Rasse und Geschlecht kann für diese Rennen jeweils ein CACL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein, kann ein CACL für die Rasse vergeben werden. Sollten weniger wie 6 Hunde je Geschlecht am Start sein, so laufen die Hunde getrennt. Es erfolgt dann keine CACL Vergabe. (§ 23 VDH Rennordnung Verhältnis von Melde- und Laufeinteilungszahlen bei allen nationalen Rennen)
Die Vergabe erfolgt nicht in der Grund-, B- oder Nationalen Klasse.
Ein CACL können Hunde erhalten, denen die Formwertnote VORZÜGLICH bei einer internationalen-, allgemeinen- oder termingeschützten Spezialzuchtschau in der Zwischen-, Offenen-, Gebrauchshunde- oder Championklasse zuerkannt wurde.
Der bestplatzierte Hund im Finale, der bei der Meldung den Nachweis dieser Formwertnote erbracht hat, erhält das CACL.
Ein Hund, der vier CACL errungen hat, kann auf Antrag des Eigentümers an den VDH den Titel “VDH-Renn-Champion” und damit das Zertifikat für die Meldeberechtigung in der Gebrauchshundklasse erhalten. Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des vierten CACL beim VDH gestellt werden. Ansonsten verfallen die Anwartschaften.
Zwischen dem ersten und vierten CACL muss ein Zeitraum von 12 Monaten und 1 Tag liegen.
Es werden keine CACL Karten vergeben. Das Erreichen des CACL wird im Hundepass durch den ausrichtenden Verein im Hundepass bestätigt. Es gibt kein Res CACL.
CACC = Certificat d’Aptitude au Championat des Courses de Coursing
Anwartschaft für den Titel Coursingchampion DWZRV
das CACC kann bei allen vom DWZRV veranstalteten Leistungscoursings vergeben werden.
Pro Rasse und Geschlecht kann das CACC vergeben werden, wenn pro Rasse und Geschlecht mindestens drei Hunde der Rasse am Start sind. Gemischt kann das CACC vergeben werden, wenn mindestens zwei Hunde am Start sind.
Voraussetzung für die Vergabe des CACC und des Reserve-CACC ist der Nachweis einer V-Bewertung aus einer Erwachsenen-Klasse (d.h. ab Zwischenklasse) bei Abgabe der Meldung. Die Wertnote muss im Hundepass eingetragen und bestätigt sein.
Der bestplatzierte Hund beim Leistungscoursing, der mindestens 80% der maximal möglichen Punktzahl erreicht, und bei der Meldung den Nachweis der Formwertnote erbracht hat, erhält ein CACC.
Der zweitplatzierte Hund erhält ein Reserve CACC, wenn er ebenfalls mindestens 80% der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat.
Hat der erstplatzierte Hund bereits drei CACC erhalten und die Wartefrist noch nicht erfüllt oder ist er bereits Coursingchampion, so rückt der Reserve CACC Hund automatisch auf.
Für einen Hund, der vier CACC (DWZRV) in einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten erworben hat, kann der Eigentümer die Zuerkennung des Titels beim DWZRV beantragen.
CACIL = Certificat d’Aptitude au Championat International des Courses de Lévriers
Anwartschaft für den Titel „Champion International de Course“ (Int. Renn-/Coursing-Champion)
Bedingungen für den Titel
Um diesen Titel zu erlangen, muss ein Hund folgende Bedingungen erfüllen:
ab dem Alter von 15 Monaten für Whippets und Italienische Windspiele und 18
Monaten für alle anderen Windhundrassen, muss der Hund drei
Anwartschaftsnachweise auf das internationale Championat de Course (CACIL) oder
zwei CACIL und 2 Res. CACIL in zwei verschiedenen Ländern (aus 2 verschiedenen
Landesorganisationen – LAO) nachweisen.
Zwischen dem ersten und dem letzten CACIL/Res.CACIL muss mindestens ein
Zeitraum von einem Jahr und einem Tag bestehen.
Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne
Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
Für das „Championat International de Course“ kann ein Reserve-CACIL Gültigkeit
erlangen, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der diesen Titel bereits besitzt oder dieser Hund die Vorgaben unter Punkt 5.1.6 nicht erfüllt.
Der Titel eines Champion International de Course wird nur an einen Hund vergeben,
der im Alter von mind. 15 Monaten in einer Erwachsenenklasse (Offene, Zwischen,
Gebrauchshunde und Champion – nicht Veteranenklasse) auf einer Internationalen
CACIB-Ausstellung die Wertnote „sehr gut“ erhalten hat.
Vergabe CACIL
Ein CACIL erhält der bestplatzierte Hund eines internationalen von der FCI genehmigten Rennens oder Coursings im Finale, der bei der Meldung den Nachweis einer Formwertnote „sehr gut“ einer CACIB Ausstellung mit eingereicht hat. Bei einem Rennen wird das CACIL nur im Finale vergeben, wenn laut FCI-Reglement mindestens 6 Hunde am Start waren. Bei einem Coursing wird das CACIL nur vergeben, wenn der Hund mind. 2/3 der insgesamt möglichen Punkte erreicht hat und mind. 6 Hunde in dieser Klasse am Start waren.
Vergabe Reserve CACIL
Ein Reserve-CACIL kann dem nächstplatzierten Hund vergeben werden, der mit der Meldung die „sehr gut“-Bewertung einer CACIB-Ausstellung vorgelegt hat, wenn er die gleiche Qualität wie der Siegerhund gezeigt hat.
Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne
Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
Für das „Championat International de Course“ kann ein Reserve-CACIL Gültigkeit
erlangen, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der diesen Titel bereits besitzt oder dieser Hund die Vorgaben nicht erfüllt (für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL – wie vom Richter vorgeschlagen- nicht möglich).
weitere ausführliche Angaben – finden Sie hier
Die Leistungsurkunde (LU) ist der Nachweis, dass der Hund im Rennbereich eine beständige Leistung erbracht hat.
Die Leistungsurkunde wird nur auf Antrag verliehen.
Bedingungen:
1. Der Hund muss eine gültige Rennlizenz besitzen.
2. Aus den Einträgen im Hundepass muss hervorgehen, dass der Hund in einem Zeitraum von mehr als zwölf Monaten mindestens zehn einwandfreie Rennen gelaufen hat.
Dabei bedeutet „einwandfrei“, dass der Hund bis zum durch das Rennprogramm bedingten Ausscheiden einwandfrei gelaufen ist. Rennen, die durch Disqualifikation, nicht durch mit Grund (n.d.m.Gr.), verletzt ausgeschieden, zurückgezogen usw. enden, zählen nicht mit.
3. Bei Rassen, in denen Klasseneinteilung besteht ist zusätzlich das Erreichen der A-Klasse erforderlich.
Für Afghanische Windhunde der A- bzw. B-Klasse sind die Anforderungen der Ziffer 5 massgebend.
4. Bei Rassen, bei denen eine Klasseneinteilung nicht besteht, müssen von den zehn nachzuweisenden Rennen mindestens fünf in der oberen Hälfte beendet worden sein.
Beispiel: Bei Teilnahme von 6 Hunden, 3. Platz; bei Teilnahme von 11 Hunden der 5. Platz; bei 13 – 23 Hunden der Endlauf; bei 24 Hunden und mehr das Halbfinale. Ungerade Zahlen von Teilnehmern werden nach unten abgerundet.
5. Ausländische Hunde, die aus Ländern kommen, in denen eine Klasseneinteilung nicht besteht, müssen die Bedingungen zu 5) nachweisen.
Folgende Unterlagen sind beim Vorsitzenden der Sportkommission einzureichen
Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite)
Kopie des Hundepasses, Vorder- und Rückseite und die entsprechenden Seiten aus dem Rennbereich
Hier finden Sie den Antrag für die LU zum ausdrucken:
Formular zur Beantragung der Leistungsurkunde herunterladen (PDF) …
Coursing-Leistungsurkunde (CLU)
Die Coursing-Leistungsurkunde (CLU) ist der Nachweis, dass der Hund im Coursingbereich eine beständige Leistung erbracht hat.
Die CLU wird nur auf Antrag verliehen.
Bedingungen:
1. Der Hund muss eine gültige Coursinglizenz besitzen.
2. Der Hund muss in einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten mindestens 10 einwandfreie Coursings (nach WSO oder FCI) gelaufen sein.
Dabei bedeutet einwandfrei, dass der Hund auf den oben genannten Coursings mindestens 60 % der erreichbaren Punkte bekommen hat. Coursings die durch Disqualifikation, nicht durch ohne Grund, nicht durch mit Grund, verletzt ausgeschieden und zurückgezogen enden, zählen nicht mit.
3. Fünf Coursings muss der Hund in der oberen Hälfte beendet haben. Ungerade Starterzahlen werden nach unten abgerundet.
Folgende Unterlagen sind beim Vorsitzenden der Sportkommission einzureichen:
Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite)
Kopie des Hundepasses, Vorder- und Rückseite und die entsprechenden Seiten aus dem Coursingbereich
Hier finden Sie den Antrag für die CLU zum ausdrucken:
Formular zur Beantragung der Coursing-Leistungsurkunde herunterladen (PDF) …
Deutscher Rennchampion
Der Titel “Deutscher Rennchampion” wird als nationaler Titel vergeben und ist eintragungsfähig (in die Ahnentafel).
Er berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse bei Zuchtschauen, und dem Namen des Hundes darf nicht “Ch.” vorangestellt werden.
Er kann nur von Hunden erworben werden, die Eigentum von in Deutschland wohnenden Mitgliedern des DWZRV sind.
Die Vergabebedingungen sind:
1.Es müssen zehn einwandfreie Rennen in einem Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nachgewiesen werden , wobei für jede Disqualifikation ein einwandfreies Rennen abgezogen wird.
2. Der Hund muss in einem Zeitraum von mehr als einer Rennsaison an vier Titelrennen teilgenommen haben. Als Titelrennen zählen Verbandssieger-Rennen, Deutsches Derby , Bundessieger-Rennen, Kurzstreckenmeisterschaft (ab 2006) und Rennen um den DWZRV-Sieger.
In diesen vier Rennen muss der Hund einen Platz unter den ersten 25% der startenden Hunde erlaufen haben. Hierbei wird die Starterzahl nach unten abgerundet zugrunde gelegt (z.B. 19 Starter – 25% = 4 Hunde).
Maximal werden jedoch nur die sechs Finalisten gewertet.
1.Es müssen zehn einwandfreie Rennen in einem Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nachgewiesen werden , wobei für jede Disqualifikation ein einwandfreies Rennen abgezogen wird.
2. Der Hund muss in einem Zeitraum von mehr als einer Rennsaison an vier Titelrennen teilgenommen haben. Als Titelrennen zählen Verbandssieger-Rennen, Deutsches Derby , Bundessieger-Rennen, Kurzstreckenmeisterschaft (ab 2006) und Rennen um den DWZRV-Sieger.
In diesen vier Rennen muss der Hund einen Platz unter den ersten 25% der startenden Hunde erlaufen haben. Hierbei wird die Starterzahl nach unten abgerundet zugrunde gelegt (z.B. 19 Starter – 25% = 4 Hunde).
Maximal werden jedoch nur die sechs Finalisten gewertet.
Der Titel wird nur auf Antrag verliehen,
folgende Unterlagen sind in der Geschäftsstelle einzureichen:
Kopie Ahnentafel (Vorder- und Rückseite);
Kopie Hundepass (Vor- und Rückseite) mit den entsprechenden Seiten aus dem Rennbereich.
Gebühr Die Titelbestätigung und Urkunde wird von der Geschäftsstelle ausgestellt und nach gültiger Gebührenordnung berechnet. Somit erhält der Eigentümer eine Rechnung. Bitte überweisen Sie dann mit Kunden- und Rechnungsnummer. Nach Zahlungseingang werden wir Ihnen die Titelbestätigung samt Urkunde zusenden.
Sollte uns eine Einzugsermächtigung vorliegen, buchen wir den Betrag automatisch ab und senden die Urkunde und die Titelbestätigung mit der Rechnung sofort zu.
Coursingchampion DWZRV
Der Titel “Coursingchampion DWZRV “ ist eintragungsfähig (in die Ahnentafel). Er berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse bei Zuchtschauen, und dem Namen des Hundes darf nicht “Ch.” vorangestellt werden.
Bedingungen
Für einen Hund, der vier CACC (DWZRV) oder zwei CACC und vier Reserve-CACC (DWZRV) in einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten erworben hat, kann der Eigentümer die Zuerkennung des Titels beim DWZRV beantragen.
Ein CACC (DWZRV) kann nur auf einem Leistungscoursing erworben werden.
Das CACC/Res CACC wird vergeben, wenn mindestens 2 Hunde pro Rasse am Start sind .Eine getrennte Vergabe nach Geschlechter ist nur dann möglich, wenn mindestens 3 Hunde jeden Geschlechts der Rasse am Start sind.
Ein CACC können Hunde erhalten, denen im Hundepass die bestätigte Wertnote “vorzüglich” in der Erwachsenenklasse zuerkannt wurde. Ein bestätigtes Vorzüglich im Hundepass muss am Veranstaltungstag vorliegen. Der bestplatzierte Hund beim Leistungscoursing, der mindestens 80% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht und bei der Meldung den Nachweis der Formwertnote erbracht hat, erhält ein CACC. Der zweitplatzierte Hund erhält ein Reserve CACC, wenn er ebenfalls mindestens 80% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht hat. Hat der erstplatzierte Hund bereits drei CACC erhalten und die Wartefrist noch nicht erfüllt oder ist er bereits Coursingchampion, so rückt der Reserve CACC Hund automatisch auf.
Die Bestätigung der Formwertnote im Hundepass, kann durch den Vorstand, ein Mitglied der Kommission für den Windhundsport oder durch den amtierenden Richter durch Stempel (DWZRV-Siegel) und Unterschrift unter Vorlage der entsprechenden Zuchtschaubewertung vorgenommen werden.
Der Titel wird nur auf Antrag verliehen,
folgende Unterlagen sind bei der DWZRV-Geschäftsstelle (Rottenweg 10, 31185 Söhlde) einzureichen:
die entsprechenden Kopien aus dem Hundepass
Kopie Ahnentafel (Vorder- und Rückseite);
Die Titelbestätigung und Urkunde wird von der Geschäftsstelle ausgestellt und nach gültiger Gebührenordnung berechnet. Der Eigentümer erhält eine Gebührenrechnung. Sollte uns eine Einzugsermächtigung vorliegen, buchen wir den Betrag automatisch ab.
Wenn eine Überweisung erforderlich ist, wird die Titelbestätigung und Urkunde erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto an den Eigentümer geschickt.
Deutscher Windhundzucht- und Rennverband e.V. | gegründet 1892 | Rottenweg 10 | D-31185 Söhlde | Tel. 05129-8919 | Fax 05129-8810
Je Rasse und Geschlecht kann für diese Rennen jeweils ein CACL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein, kann ein CACL für die Rasse vergeben werden.
Die Vergabe erfolgt nicht in der B- oder Sprinter Klasse bei der Rasse Whippet und bei den Afghanischen Windhunden in der B-Klasse
Ein CACL können Hunde erhalten, denen die Formwertnote VORZÜGLICH bei einer intern., allgemeinen oder termingeschützten Spezialzuchtschau in der Zwischen-, Offenen-, Gebrauchshunde- oder Champion Klasse zuerkannt wurde.
Der bestplatzierte Hund im Finale, der bei der Meldung den Nachweis dieser Formwertnote erbracht hat, erhält das CACL. Ein bestätigtes Vorzüglich im Hundepass-Ausstellungsnachweis (VDH-Stempel) muss am Veranstaltungstag vorliegen bzw. mit Abgabe der Meldung. Die Bestätigung der Formwertnote im Hundepass, kann durch den VDH-Obmann oder dem Vorsitzenden der Sportkommission durch Stempel (VDH-Siegel) und Unterschrift unter Vorlage der entsprechenden Zuchtschaubewertung vorgenommen werden.
Ein Hund, der vier CACL errungen hat, kann auf Antrag des Eigentümers an den VDH den Titel “VDH-Renn-Champion”. Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des vierten CACL beim VDH gestellt werden. Ansonsten verfallen die Anwartschaften.
Zwischen dem ersten und vierten CACL muss ein Zeitraum von 12 Monaten und 1 Tag liegen.
Die Unterlagen sind von DWZRV-Mitgliedern direkt an den VDH einzureichen. Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr laut geltender VDH-Gebührenordnung erhoben. Der Titel ist eintragungsfähig (in die Ahnentafel). Er berechtigt nicht zur Meldung in der Champion Klasse bei Zuchtschauen, und dem Namen des Hundes darf nicht “Ch.” vorangestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr
Neue Regelung ab 01.01.2017
Nur Windhunde der Gruppe 10 der Rassenomenklatur der FCI können diese zwei Titel ab dem 01/07/2012 erlangen.
Um den Titel eines Internationalen Rennchampions (C.I.C.) zu erlangen, müssen die Windhunde folgende Bedingungen erfüllen:
1) drei (3) “Certificats d’Aptitude au Championnat International de Lévriers” (CACIL)
oder
2) zwei (2) CACIL und zwei (2) Reserve CACIL in zwei verschiedenen Ländern (durch zwei verschiedenen Landesorganisationen – LAO)
mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr und einem Tag.
3) Im Alter von mindestens 15 Monaten die Formwertenote „sehr gut“ in einer Erwachsenenklasse (Offene, Zwischen-, Gebrauchshunde-, Championklasse – nicht Veteranenklasse) auf einer Internationalen CACIB-Ausstellung der FCI.
Wir bitten die Mitgliedsländer und Vertragspartner der FCI ausschließlich die nachfolgenden
Abkürzungen auf allen ausgestellten Dokumenten zu verwenden:
C.I.C. (Champion International de Course)
Es gibt auch weiterhin vom Veranstalter keine CACIL oder Res CACIL Karten mehr. Der VDH bekommt von uns CACIL Listen, die an die FCI weitergereicht werden. Die FCI akzeptiert nur diese Listen.
Ein CACIL erhält der bestplatzierte Hund eines internationalen von der FCI genehmigten Rennens oder Coursings im Finale, der bei der Meldung den Nachweis einer Formwertnote „sehr gut“ einer CACIB Ausstellung mit eingereicht hat.
5.7 Starterzahlen
1. Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start so kann ein CACIL für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden.
2. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen Rüden und Hündinnen gemischt und es wird für diese Rasse nur ein CACIL vergeben.
3. Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so wird das CACIL nicht vergeben.
5.8 Nicht vollständige Ahnentafel
Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL – wie vom Richter vorgeschlagen – nicht möglich.
5.9 Bestimmungen Res. CACIL
Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
Ein Reserve-CACIL kann dem nächstplatzierten Hund vergeben werden, der mit der Meldung die „sehr gut“-Bewertung einer CACIB-Ausstellung vorgelegt hat, wenn er die gleiche Qualität wie der Siegerhund gezeigt hat.
5.10 Vorschlag für das Championat
Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der FCI über den zuständigen kynologischen Landesverband zugeleitet.
5.11 Vergabe des Championats
Der Vorstand der FCI prüft ob die vorschriftsmäßigen Bedingungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis homologiert er den Vorschlag der Richter. Ist das Ergebnis negativ, wird die Auszeichnung nicht zuerkannt.
5.12 Endgültige Titel
Der endgültige Titel «Champion International de Course» wird von der FCI zuerkannt.
Rennen:
Whippets der Grundklasse, Afghanen der B-Klasse, Whippet-/Windspiel-Sprinter, Basenjis und Senioren laufen nicht international. Sie laufen bei diesen Rennen als „Nationales Rennen“. Der Eintrag im Hundepass ist dementsprechend ein N für Nationales Rennen
Die anderen Hunde der Gruppe 5 erhalten keine CACIL Anwartschaften.
Coursing:
Whippet-/Windspiel-Sprinter und Basenjis laufen nicht international. Sie laufen bei diesen Coursings als“ Leistungscoursing“. Der Eintrag im Hundepass ist dementsprechend ein LC für Leistungscoursing.
Die anderen Hunde der Grp. 5 erhalten keine CACIL Anwartschaften.
Es werden keine CACIL– oder Res. CACIL-Karten vergeben. Das Erreichen des CACIL oder Res. CACIL wird im Hundepass durch den ausrichtenden Verein bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für diesen Titel beim FCI-Sekretariat schriftlich über die nationalen
kynologischen Organisationen eingereicht werden müssen.
“Champion International de Course” – CACIL Bestimmungen
1. Rassen
Diese Bedingungen gelten für die Windhundrassen der FCI in Gruppe 10 für welche die Rennen / Coursings unter der Schirmherrschaft der FCI veranstaltet werden.
2. Veranstaltungen
Dieses Reglement gilt für internationale Rennen und Coursings in denen das CACIL vergeben wird, die von der jeweiligen nationalen kynologischen Organisation angemeldet und von der FCI Windhundrennkommission angenommen werden.
h2.3. Mindestpunktzahl beim Coursing
Ein CACIL kann nur an einen Windhund vergeben werden, der mindestens 2/3 der möglichen Punkte erhält.
4. Vergabe des Titels
Der Titel eines “Champion International de Course” wird bestätigt, sofern ein Windhund folgende Voraussetzungen erfüllt:
Im Alter von mindestens 15 Monaten muss ein Windhund wenigstens zwei „certificats d`aptitude au championnat international de lévriers“ * in *zwei verschiedenen Ländern durch Siege oder entsprechende Platzierungen bei zwei unter der Hoheit der FCI durchgeführten Lure Coursings bzw. Bahnrennen erhalten haben.
Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft (CACIL) muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 1 Jahr und 1Tag liegen.
5. Zuchtschauanforderungen
Ein Windhund muss unter zwei verschiedenen Richtern bei zwei internationalen, von der FCI geschützten Ausstellungen, zweimal entweder in der Jugendklasse über 15 Monate oder in der Zwischen- der Offenen, der Gebrauchshunde- bzw Champion Klasse die Note “SEHR GUT” erhalten haben.
Wenigstens eine dieser Formwertnoten die zur Zuerkennung für den Titel „Champion international de course” verwendet werden soll muss vor der ersten Anwartschaft auf das “certificat d’aptitude au championnat international de lévriers” (CACIL) erreicht werden.
Ein Nachweis dass diese Forderung erfüllt wurde, ist der Meldung zum Rennen bzw. Coursing beizufügen.
Sofern dieser Nachweis nicht erbracht wird, können diese Hunde nicht um das CACIL konkurrieren.
6. Reserve CACIL
Für das „Championat International de lévriers“ kann ein Reserve-CACIL Gültigkeit erlangen, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der diesen Titel bereits besitzt oder dieser Hund die Vorgaben unter Punkt 5 und/oder 8 nicht erfüllt.
7. Starterzahlen
1. Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start so kann ein CACIL für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden.
2. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen Rüden und Hündinnen gemischt und es wird für diese Rasse nur ein CACIL vergeben.
3. Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so wird das CACIL nicht vergeben.
8. Nicht vollständige Ahnentafel
Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL – wie vom Richter vorgeschlagen – nicht möglich.
9. Bestimmungen CACIL und Res. CACIL
Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
Die Richter können für ein Reserve-CACIL den hinter dem Sieger bestplatzierten Hund vorschlagen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er dieselben Voraussetzungen wie in 5.5 gefordert erfüllt, denen der vorgeschlagene CACIL-Hund entspricht.
10. Vorschlag für das Championat
Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der FCI über den zuständigen kynologischen Landesverband zugeleitet.
11. Vergabe des Championats
Der Vorstand der FCI prüft ob die vorschriftsmäßigen Bedingungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis homologiert er den Vorschlag der Richter. Ist das Ergebnis negativ, wird die Auszeichnung nicht zuerkannt.
12. Endgültige Titel
Der endgültige Titel, « Champion International de Course » wird von der FCI zuerkannt.
N.S.:
Der Titel ist eintragungsfähig (in die Ahnentafel). Er berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse bei Zuchtschauen, und dem Namen des Hundes darf nicht “Ch.” vorangestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr
Deutscher Windhundzucht- und Rennverband e.V. | gegründet 1892 | Rottenweg 10 | D-31185 Söhlde | Tel. 05129-8919 | Fax 05129-8810 | dwzrv@dwzrv.com | ^ nac
alle Angaben ohne Gewähr
Allgemein
Für sämtliche VDH-Titelrennen gilt, dass die Hunde im Besitz einer gültigen VDH-Lizenz bzw. gültigen FCI-Lizenz sein müssen und die Eigentümer Mitglied in einem VDH-Mitgliedsverein bzw. ausländischen der FCI angehörenden Verein sind.
Die letzten beiden Rennen vor Meldeschluss müssen einwandfrei gelaufen sein. Bei der DKM muss das letzte Rennen vor Meldeschluss einwandfrei gelaufen sein. Wird ein Hund zwischen Meldeschluss und Titelrennen disqualifiziert, so ist er beim Titelrennen nicht mehr startberechtigt.
Als Rennen für die Teilnahmeberechtigung zählen nur Titel-, Nationale, DWZRV– oder Internationale Rennen, keine Senioren-Rennen.
Für Hunde, die importiert wurden, muss durch Eintrag im Hundepasse nachgewiesen sein, dass sich der Hund zum Zeitpunkt des Meldeschusses bereits drei Monate im inländischen Besitz befindet und im Gebiet der BRD gehalten wurde (gilt nicht für das Int. Derby).
Register-Hunde sind ab Beginn der Saison 1999 nicht mehr startberechtigt
Deutscher Kurzstreckenmeister….
Rennstrecke 250 – 365 m.
VDH-Bundesrennsieger/in ….
Eigentümer: In der Bundesrepublik Deutschland wohnendes Mitglied eines VDH-Mitgliedsvereins.
Internationaler Derbysieger/in ….
Eigentümer: Mitglied eines FCI Mitgliedsvereins.
FCI-Leistungstitel
Allgemein
Für sämtliche FCI-Titelrennen gilt, dass die Hunde im Besitz einer FCI-Lizenz sein müssen und die Eigentümer Mitglied in einem der FCI angehörenden Verein sein müssen.
Die letzten beiden Rennen vor Meldeschluss müssen einwandfrei gelaufen sein. Wird ein Hund zwischen Meldeschluss und Titelrennen disqualifiziert, so ist er beim Titelrennen nicht mehr startberechtigt. Als Rennen für die Teilnahmeberechtigung zählen nur Titel-, Nationale, DWZRV– oder Internationale Rennen, keine Senioren-Rennen.
In jedem Fall können Hunde der A- und Grund-Klasse zugelassen werden.
Eine direkte Meldung zu FCI-Meisterschaftsrennen ist nicht möglich. Zu den Meisterschaftsrennen werden die Meldungen der Hundeeigentümer über den Landesverband an den Veranstalter weitergeleitet.
Die Meldung zu den nachfolgenden Rennen erfolgt für DWZRV-Mitglieder an den Vorsitzenden der Windhundsportkommission des DWZRV, der dann diese Meldungen an den VDH weiterreicht.
Die FCI kann jährlich die nachfolgenden zwei Meisterschaftsrennen veranstalten. Dem Siegertitel wird jeweils die Jahreszahl angehängt.
FCI-Europameister/in …
FCI-Weltmeister/in ….
neue FCI-Vorgaben ab 01.01.2017
(die bestehenden Gebrauchshundklasse-Zertifikate behalten ihre Gültigkeit)
Für die Meldung in der Gebrauchshundklasse muss das Zertifikat des VDH bis zum offiziellen Meldeschluss der Zuchtschau vorliegen
Es gibt zwei Möglichkeiten das Zertifikat für die Meldung in der Gebrauchshundklasse zu erlangen
1. CACIL-Rennen oder CACIL-Coursing
2. VDH-Renn-Champion
Bedingungen zur Erlangung des Gebrauchshundklasse-Zertifikates
1. Der Hund muss im Besitz einer gültigen Coursing- oder Rennlizenz sein.
2. Der Hund muss über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einem Tag mindestens zweimal an internationalen CACIL Rennen / Coursings ohne Disqualifikation teilgenommen haben.
3. Es ist nachzuweisen, dass sich der Hund zweimal in der ersten Hälfte der Teilnehmer platzieren konnte. Für den Fall, dass eine solche Einstufung anlässlich eines internationalen Coursings erfolgte, muss der Hund zusätzlich mindestens 75 % der höchstmöglichen Punktzahl gemäß der Bewertungskriterien nach 3.7 der FCI-Sportordnung erhalten haben.
Hier finden sie den Antrag für das Gebrauchshundklasse-Zertifikat:
Antrag herunterladen (PDF) ...
CACIL-Rennen / CACIL-Coursing
Um einen Hund in der Gebrauchshundklasse melden zu können muss dem Meldeformular eine Kopie des verpflichtend vorgeschriebenen Zertifikats für den Start in der GK mit all den vorgegebenen Angaben vorgelegt werden, ausgefertigt von der kynologischen Organisation der F.C.I des Landes, wo der Eigentümer seinen üblichen Wohnsitz hat und in dem bestätigt wird, dass der betreffende Hund folgende Anforderungen erfüllt:
1. Der Hund muss im Besitz einer gültigen Coursing- oder Renn-Lizenz sein.
2. Der Hund muss über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einem Tag mindestens zweimal an internationalen CACIL Rennen / Coursings teilgenommen haben.
3. Es ist nachzuweisen, dass sich der Hund zweimal in der ersten Hälfte
der Teilnehmer platzieren konnte. Für den Fall, dass eine solche
Einstufung anlässlich eines internationalen Coursings erfolgte, muss der Hund zusätzlich mindestens 75% der höchstmöglichen Punktzahl gemäß der Bewertungskriterien nach 3.7 der FCI-Sportordnung erhalten haben.
Bitte beachten:
Für den Rennbereich gilt Folgendes – das Zertifikat können bei Afghanischen Windhunden und Whippet nur Hunde der A-Klasse erreichen, und grundsätzlich erfolgt keine Vergabe an Whippet der Sprinter-Klasse und der Senioren-Klassen.
Der Antrag ist nur bei der DWZRV-Geschäftsstelle (nicht bei FCI oder VDH)
zusammen mit folgenden Unterlagen einzureichen.
Kopie der Ahnentafel
Kopie der gültigen Renn-/Coursinglizenz
Nachweis der erforderlichen zwei Rennen/Coursings und der erreichten Platzierungen (durch eine Kopie der entspr. Einträge im Hundepass, diese Einträge im Hundepass müssen vom ausrichtenden Verein bestätigt sein)
Das offizielle Bestätigungszertifikat als Nachweis für die Berechtigung zum Start in der Gebrauchshundklasse wird von der VDH-Geschäftsstelle ausgestellt.
Der Antrag kann erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr an den VDH weitergeleitet werden.
=Korrektur durch FCI
Vergabebedingungen CACL:
Bei jährlich ca. 50 % der vom VDH geschützten Rennen wird ein CACL (Arbeitschampionat) in Wettbewerb gestellt. Die betreffenden Rennen werden vom Obmann für das Windhund-Rennwesen nach Beratung mit dem Windhund-Rennausschuss bestimmt.
Je Rasse und Geschlecht kann für diese Rennen jeweils ein CACL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein, kann ein CACL für die Rasse vergeben werden.
Die Vergabe erfolgt nicht in der Grund-, B- oder Nationalen Klasse.
Ein CACL können Hunde erhalten, denen die Formwertnote VORZÜGLICH bei einer intern. oder termingeschützten Spezialzuchtschau in der Offenen- oder Championklasse zuerkannt wurde.
Der bestplatzierte Hund im Finale, der bei der Meldung den Nachweis dieser Formwertnote erbracht hat, erhält das CACL.
Ein Hund, der vier CACL errungen hat, kann auf Antrag des Besitzers vom VDH das Zertifikat, welches zum Start in der Gebrauchshundklasse berechtigt, erhalten. Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des vierten CACL beim VDH gestellt werden. Ansonsten verfallen die Anwartschaften.
Zwischen dem ersten und vierten CACL muss ein Zeitraum von 12 Monaten und 1 Tag liegen.
Die Unterlagen sind von DWZRV-Mitgliedern bei der DWZRV-Geschäftsstelle einzureichen. Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung erhoben
Vortrag von © Dieter Michael am 09.11.2003 / DWZRV-Rennvereinstagung
Diesen Titel habe ich spontan Frau Hildebrand telefonisch genannt, als Sie mich fragte, ob ich bereit wäre, anläßlich der Rennvereinstagung einen Vortrag zu halten, je mehr ich das Referat vorbereitete, desto unwohler wurde mir mit diesem Titel, weil
ich bin zwar seit 10 Jahren Bahntierarzt in Münster einschließlich des dreijährigen „Asyls“ des Hamburger Vereins und der Weltmeisterschaft 2001 in Münster, d.h. ich habe viele Rennen miterlebt und betreut und sehr viele Hunde untersucht, aber ich bin nicht der Bahntierarzt für ganz Deutschland, ich kann und will nicht für meine Kolleginnen und Kollegen sprechen, diese haben mit Sicherheit andere Erfahrungen im Windhundsport als ich;
zum Zweiten
ein wichtiger Teilbereich des Windhundsports, nämlich das Coursing, entzieht sich meiner Kenntnis, ich habe nur ein Coursing mal betreut, ich kann mich nur erinnern, das der Hase, der zwar vom Namen her in mein Fachgebiet fällt, aber auch nur vom Namen, ständiger Intensivbetreuung wegen Fehlfunktionen bedurfte und es mittags so heiß war, das die Rennleitung und ich gezwungen waren, das Coursing zu beenden, ich sehe ungläubiges Staunen, entgegen anderslautenden Gerüchten gibt es das in Münster auch und nicht nur Regen, in diesem Jahr hat es bei allen drei Rennen nicht geregnet,
zum Dritten
das Thema so umfassend ist, das ich gut und gerne noch wesentlich länger reden könnte und mich, wie das so meine Art ist, immer mehr in fachlichen Dingen verstricken würde , sodass die Hälfte der Zuhörer zu dieser morgendlichen Stunde bald wieder einschlafen würde.
Ich werde also nur 3-4 mir wichtig erscheinende Gebiete ansprechen, mein Ziel ist es, bei Ihnen einen Nachdenkprozess zu starten der nur eines im Sinn hat, nämlich die geistige und körperliche Gesundheit der Ihnen anvertrauten Windhunde,
das alles hoffentlich nicht zu belehrend , mehr informativ, ich habe die einzelnen Punkte, um es Ihnen etwas leichter zu machen, in etwa wie ein Rennen aufgebaut
a) Beobachtungen bei der Eingangsuntersuchung
b) Gedanken und Informationen zum Aufwärmen der Hunde vor dem Rennen und zum Abtrainieren nach dem Rennen
c) Statistische Zahlen zu Bahnverletzungen der Windhunde
d) Doping
Eingangsuntersuchung
Wie Sie alle wissen, sind seit mehreren Jahren die Eingangsuntersuchungen der Windhunde vor dem Rennen vorgeschrieben, ich möchte Ihnen nur die 2 häufigsten und wichtigsten Kritikpunkte aus tierärztlicher Sicht präsentieren.
Was immer wieder auffällt bei diesen Untersuchungen ist der hohe prozentuale Anteil der vorgestellten Windhunde mit, aus meiner Sicht als Tierarzt, katastrophalen Gebisszuständen.
Hochgradige Entzündungen des Zahnfleisches und daraus folgend Zahnstein, beachten Sie bitte die Reihenfolge, erst die Zahnfleischentzündung und dann Zahnstein, nicht umgekehrt, wie ich es häufiger von den Tierhaltern zu hören bekomme, in fortgeschrittenen Fällen durch diese Gingivitis=Zahnfleischentzündung folgt eine Parodontitis= Entzündungen des zahnhaltenden Knochengewebes sind leider sehr ,sehr häufig zu sehen.
Nun werden einige von Ihnen sich sicherlich fragen, was redet der da, das ist halt so bei Windhunden, genetisch bedingt, da kann man nichts machen, mit ihren Zähnen müssen unsere Hunde doch nicht rennen, was soll das Ganze dann?
Nun, vordergründig betrachtet, haben diese Frager natürlich recht, aber:
Jeder, der mich bei diesen Eingangsuntersuchungen mal genauer beobachtet hat wird vielleicht gesehen haben , dass ich häufig bei den Hunden auch die Kehlgangslymphknoten abtaste, meistens sind diese bei den oben beschriebenen Veränderungen deutlich vergrößert, was bedeutet, dass der gesamte Lymphapparat im Kopfbereich durch die Zahnprobleme chronisch erkrankt ist.
Die Jogger unter Ihnen fordere ich zu einem Selbstversuch auf.
Probieren Sie einfach mal mit Halsschmerzen zu joggen und vergleichen Sie dann Ihre Zeiten
und Ihr körperliches Wohlbefinden mit Ihren Läufen im gesunden Zustand.
Viele von Ihnen werden bisher mit Halsschmerzen so vernünftig gewesen sein, erst gar nicht zu starten, wohlwissend, dass auch kein Humanmediziner dies raten würde, unsere Hunde, nicht durch Vernunft, sondern nur von Hetz- und Beutetrieb gesteuert, der so beherrschend ist, das Hunde mit schwersten und schmerzhaftesten Verletzungen bis ins Ziel (das ist nicht die Ziellinie, die ist nur für uns Menschen, sondern der Hase=Beute) durchlaufen und dann kollabieren, wissen nicht, dass sie eigentlich auf Grund der Halsprobleme nicht starten sollten, da sind Sie als Hundehalter gefordert, zumal die Leistungen der Hunde durch diese Erkrankungen schlechter sind.
Es gibt die Möglichkeit, diesen Problemen der Windhunde vorzubeugen, das Ganze ist, das gebe ich gerne zu, teuer, zeitaufwendig und verlangt vor allem den Einsatz von Ihnen als Hundehalter. wenn ich mir aber vor Augen führe, wieviel Geld für das Wunderschnell-Futter und sonstige Turbo-Futterzusätze, wie sie z.B. bei den fliegenden Händlern auf den Rennen angeboten werden, die alles nur eines im Sinn haben, nämlich die Leistung Ihrer Hunde zu verbessern, kann ich nicht verstehen, warum an den Grundlagen so gespart wird.
Nur ein perfekt gesunder Hund kann auch eine perfekte Leistung bringen.
Nächster häufig gehörter Einwand gegen Gebisssanierungen bei Windhunden ist das Argument: aber das geht doch nur in Narkose und Windhunde sind doch so narkoseempfindlich.
Es ist an der Zeit, mit diesem Gerücht aufzuräumen, dass sich hartnäckig hält, genauso hartnäckig wie, dass Dackel nur wegen ihrer kurzen Beine und ihrem langen Rücken so häufig Dackellähme haben.
In einem Vortrag von Frau Dr. Alef anläßlich einer Tagung der Windhundtierärzte in Weeze wurde von ihr berichtet, dass sie trotz intensiver Suche keine einzige Untersuchung oder Textstelle im In- und Ausland gefunden hatte, die dieses Gerücht in irgendeiner Weise , und sei es auch nur in Ansätzen, untermauert.
Meiner Meinung nach sind viele der sehr bedauerlichen, tödlichen Narkosezwischenfälle darauf zurückzuführen, dass wegen einer Verletzung die Hunde ohne ausreichende Korrektur des durch das Rennen veränderten Flüssigkeitshaushaltes im Körper und ohne ausreichende Stress- und Schockbehandlung in Narkose gelegt worden sind.
Kleiner Einschub:
Wie viele von Ihnen sicherlich wissen, ist der sogenannte Hämatokritwert des Blutes = der prozentuale Anteil von festen Bestandteilen ,hauptsächlich rote Blutkörperchen, bei Windhunden im Vergleich zu anderen Rassen sehr hoch, das Blut ist also sehr „dick“, was sagen Sie dazu, wenn ich Ihnen jetzt mitteile, dass das nicht stimmt?
Es gibt eine Untersuchung , dass bei schlafenden Greyhounds der Hämatokritwert bei 42% liegt, so wie bei anderen Hunden auch, nur durch das Sehen des Hasen steigt der Wert durch Zusammenziehen der Milz auf 61-63%, beim Rennen wird der Wert nochmals um ca. 5-10% gesteigert, d.h. ein Teil der Erklärung für die erstaunlichen körperlichen Leistungen der Windhunde hängt mit dieser Eigenschaft zusammen, in Rennsituationen die Anzahl der Sauerstoffträger im Blut (rote Blutkörperchen) deutlich zu erhöhen, kurzfristig für den Kreislauf kein Problem, aber das Blut ist dann sehr schwer für das Herz zu pumpen, deshalb sollte ein Hund in einem solchen Zustand nicht in Narkose ohne vorherige Korrektur des Hämatokritwertes gelegt werden Ende des Einschubs
Es gibt seit mehreren Jahren moderne und sichere Narkosemanagements und Überwachungsmöglichkeiten, die das Risiko einer Narkose sehr, sehr weit minimieren können, gerade bei Windhunden, die im Gegensatz zu vielen meiner sonstigen Patienten körperlich trainiert und meistens auch nicht verfettet sind, für mich kann ich sagen, dass ich lieber 3 Windhunde in Narkose lege als ein Tier der Marke „in Fell gehülltes, dickes und lebendes Sofakissen“.
Nach einer Gebisssanierung kann das Wiederauftreten der Zahnprobleme durch verschiedene Maßnahmen verhindert bzw. mindestens hinausgezögert werden, wobei die Vorgehensweise von Fall zu Fall ganz unterschiedlich sein kann, es gibt da keinen Königsweg und kein Allheilmittel getreu dem Motto: „billig und hilft immer“ , das sollten Sie mit dem Tierarzt/-ärztin Ihres Vertrauens absprechen.
Krallen/Krallenpflege
ein heikles Thema, zu lang, zu kurz
nach meiner Erfahrung haben ca. 20 % der vorgestellten Hunde zu lange Krallen, generell läßt sich sagen, und das wird auch durch Untersuchungen bestätigt, je länger eine Kralle, desto größer ist die Verletzungsgefahr für die Kralle selbst und die entsprechende Zehe mit ihren Gelenken, Knochen und Bändern, denken Sie nur an die häufigen Kapselrisse,
es liegt also im eigenen Interesse der Tierhalter die Krallen zu pflegen und kurz zu halten ,sei es durch Abschneiden oder Abschleifen.
Wann ist eine Kralle zu lang?
Stellen Sie Ihren Hund auf einen harten Untergrund, wenn Sie ein Blatt Papier unter jede einzelne der Krallen schieben können ,ist die Länge in Ordnung.
Sie können auch mit Ihrem Hund über Fliesen laufen, wenn Sie das typische „Klackern“ hören sind die Krallen zu lang.
Aufwärmen und Abtrainieren
Damit ein Säugetier den sportlichen Belastungen gewachsen ist, muss es gezielt darauf vorbereitet werden, dies geschieht mit Hilfe des Aufwärmens.
Die Hauptaufgabe des Aufwärmens besteht darin, die funktionellen Systeme des Körpers allmählich und zweckmäßig auf das zukünftige Rennen oder Training einzustimmen.
Die Ziele sind:
– Erhöhung der Körperkern- und Muskeltemperatur
– Verbesserung der Funktionsgrößen des Herz-Kreislaufsystems und der Atmung
– Steigerung des Stoffwechsels
um
– höhere sportliche Leistungsfähigkeit
– bessere Belastungsverträglichkeit
– bessere Vorbeugung von Verletzungen
zu erreichen.
Eine Studie aus der Humanmedizin ( tiermedizinische Studien zu diesem Thema sind mir nicht bekannt) hatte zum Ziel ,den Einfluss des Aufwärmens eines Sprintsportlers auf die Laufzeit zu ermitteln.
Für die 100 m Strecke benötigte der Sprinter ohne Aufwärmen eine Zeit von 12,8 sec,
das beste Ergebnis war eine Zeit von 11,4 sec nach einer Aufwärmphase von 30 min bei einer Körperinnentemperatur von 39° Celsius.
Durch das Aufwärmen wird eine Verbesserung der Elastizität und Dehnungsfähigkeit der Muskeln, Sehnen und Bänder erreicht.
In Schulen wird vor Sprintübungen eine Aufwärmzeit von 10-20 min empfohlen, in Vereinen vor dem Training 15-30 min, vor Wettkämpfen 25-45 min.
Die Aufwärmdauer wir von folgenden Faktoren wesentlich beeinflusst:
– Alter (je älter, um so länger)
– Leistungsniveau (je besser, um so intensiver und länger)
– Aussentemperatur (je kälter, um so länger/intensiver)
Das Aufwärmen sollte 5-10 min vor dem Start beendet sein, der Aufwärmeffekt hält etwa 20-30 min an.
Ich betone, das dies alles aus einem Buch für spezielle Didaktik der Sportarten für Leichtathletik stammt, d.h. es ist für Lehrer/innen an unseren Schulen gedacht, nicht für irgendwelche Leichtathletikweltstars, an deren Empfehlungen und Trainingspläne war für mich nicht so einfach ranzukommen, es gilt also für ganz normalen Schulsport, es kommen noch gezielte Dehn – und Kontraktionsübungen hinzu, die unsere Windhunde leider niemals beherrschen werden.
Wie sieht es damit bei unseren Windhunden aus??
Ich kann dazu keine allgemeingültige Aussage abgeben, weil ich nur Teile des Aufwärmprogramms bei einzelnen Tieren als Bahntierarzt mitbekomme, aber wie viele Hundebesitzer halten das rein körperlich durch, selbst wenn, die Hunde stehen dann vor dem Start und kühlen je nach Aussentemperatur wieder ab, gerade die kurzhaarigen Rassen.
Machen Sie sich mal die Mühe und den Spass, einen Internationalen Leichtathletikwettkampf im Fernsehen anzuschauen, sehen Sie, aus wie vielen Schichten Kleidung (hat natürlich auch den Effekt die Sponsoren besser zur Geltung kommen zu lassen) die menschlichen Sprinter sich direkt vor den Startblöcken schälen, glauben Sie mir ,das ist keine Show, das ist notwendig, um die Verletzungsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren und nur darum geht es!
Es ist eine Utopie und mein Traum, dass Windhunde ähnlich vorbereitet werden wie die Humansprinter, aber das Ziel, mein Ziel und mein Job ist : null Verletzungen
Was ist nach dem Rennen?
Die wichtigsten Ziele sind:
– Normalisierung von Atem- und Pulsfrequenz
– leichte Bewegung der beanspruchten Muskulatur
– Senken der Körpertemperatur
– Überprüfen des Hundes, ob und welche Verletzungen aufgetreten sind
inwieweit dies in Deutschland durchgeführt wird, insbesondere der letzte Punkt, ich kann es Ihnen nicht sagen, einige Hunde kann ich sehen, viele verlieren sich im immer dichter werdenden Dschungel der Wohnwagen und Wohnmobile, jedoch sehe ich sehr viele Besitzer/innen relativ schnell wieder am Rand der Rennbahn stehen, um sich das nächste/übernächste Rennen anzuschauen, von daher habe ich meine Zweifel. Es gibt eine sehr schöne Anleitung von Dr. James Gannon im Buch „Care of the Racing Greyhound“, American Greyhound Council,Inc.;1994 wie man seinen Hund mit einem Zeitaufwand von 15 Minuten nach einem Rennen überprüfen kann, ich rate Ihnen, machen Sie sich das zu eigen, lernen Sie Ihren Hund und seine Reaktionen auf diese Untersuchungen erstmal zu Hause in ruhiger Atmosphäre und ohne vorherige körperliche Belastung kennen, damit Sie dann andersartige Reaktionen nach einem Rennen, die auf eventuelle Probleme hindeuten, besser einzuschätzen wissen.
Kleinste Verletzungen, die unerkannt bleiben können sich im nächsten Lauf zu einer größeren Verletzung oder zu einem ernsten Problem entwickeln, die menschlichen Sportler können Ihrem Trainer oder Masseur sagen, wo es zwickt und wo es zieht, bei unseren Hunden können wir dies nur durch gründliche Untersuchung feststellen.
Nun zu meinem Steckenpferd, mein persönlicher Kreuzzug
Siegerehrung direkt nach dem Lauf
mein Vorschlag: Wir rennen alle um das Hotel bis wir außer Atem und ausgepowert sind, dann lassen Sie sich ein Halsband von Ihrem Partner umlegen, Sie bekommen nichts zu Trinken, und werden noch nach Luft ringend auf ein Podest gehoben, ist das schön?
Schauen Sie sich mal bei einer Siegerehrung die Augen und Gesichter der Hunde an, ich habe bisher nur bei einigen Besitzern (logischerweise meistens die Vorneplazierten) Glück, Freude und Zufriedenheit gesehen, bei den Hunden einfach nur Stress, Erschöpfung, Durst und möglichst schnell weg, was ist mit dem vorher erwähnten Abtrainieren, ist dies auf dem Siegerpodest möglich ?
Haben Sie in den letzten Jahren, ich weiss, dass ich Sie damit nerve, aber das muss wegen der Gesundheit der Hunde so sein, bei Europa- oder Weltmeisterschaften der Leichtathletik oder bei der Olympiade eine Siegerehrung direkt nach dem Endlauf gesehen, obwohl es doch von der Dramaturgie der Medien grandios wäre und die Einschaltquoten erhöhen würde?
Weil das Aufwärmen und das Abtrainieren so wichtig für die Gesundheit des Athleten ist, sei es nun Mensch oder Hund, hat das Vorrang vor allem anderen, und selbst wenn wir pro Rennsaison nur einem einzigen Hund damit helfen nicht zu erkranken, ist das in meinen Augen tausend mal mehr wert als die berechtigten Glücksgefühle der Hundebesitzer bei der Siegerehrung.
Statistische Zahlen zu Bahnverletzungen der Windhunde
Es gibt in der Windhundszene eine nicht endend wollende Diskussion über das Verletzungsrisiko einzelner Rennbahnen, leider ohne eine einzige, neutrale Untersuchung.
Weltweit gibt es nur 2-3 Untersuchungen, die sich mit diesem Thema befassen
Einer der Studien stammt von Dr. D. Carlson, vorgestellt im Januar 1999 beim 15.International Canine Sports Medicine Symposium in Orlando.
In dieser Studie wurde die Verletzungshäufigkeit im Staat Colorado,USA auf 5 Bahnen über 5 Jahre verfolgt.
Die durchschnittliche Verletzungsrate pro 1000 Starts betrug 2,77 (von 2,4-3,3).
Es stellte sich heraus, dass manche Bahnen höhere Verletzungsraten hatten, z.B.
Bahn A ,14899 Starts, 86 Verletzungen, pro 1000 Starts 5,8 Verletzungen;
Bahn B ,20095 Starts, 28 Verletzungen, pro 1000 Starts 1,4 Verletzungen;
Faktoren, die sich positiv auf das Verletzungsrisiko auswirkten, waren die Bahngeometrie, die
oben genannte Bahn B war mehr eiförmig, guter Zustand der Bahn und der Oberfläche und gutes Wetter.
Negative Faktoren waren schlechtes Wetter( Regen { Verletzungsrate 15,6 pro 1000 Starts}, Schnee, große Hitze, der zu hohe Lehmanteil im Boden und geheizter Boden , beides machte die Bahn zu hart.
Die sogenannte Lag Time, d.h. die Ruhezeit der Hunde ohne Rennen vor einer Verletzung war ebenfalls auffällig, wenn die Hunde zu häufig eingesetzt wurden stieg auch die Verletzungsanfälligkeit, in USA ist die durchschnittliche Ruhezeit für die Greyhounds im professionellen Einsatz 3-5 Tage, Minimum 60 Stunden, dann aber nur ein Rennen.
Die Performance des Hundes, d.h. wie gut ist der Hund hatte ebenfalls einen deutlichen Einfluss auf die Verletzungsanfälligkeit, die guten, schnellen Hunde ( „finished in the money“) hatten häufiger Verletzungen als die langsameren.
Dies ist physikalisch zu erklären, die kinetische Energie eines sich bewegenden Körpers errechnet sich aus der Formel E (Energie)= m (Masse des Körpers) x c² (Geschwindigkeit)
Beispiel:
Hund, 34 kg, 480 m in 30 sec, kinetische Energie 11280
Hund, 34 kg, 480 m in 28,5sec, kinetische Energie 14704
Sie sehen deutlich, wie groß der Unterschied nur durch die höhere Geschwindigkeit ist.
Diese Energie muss von den Sehnen, Muskeln, Bändern und Knochen ausgehalten werden.
Die Rennkarriere der Greyhounds in den USA dauert 2,5- 3 Jahre, wie sehen diese Zahlen in Deutschland aus, es wäre meiner Meinung nach sehr interessant, dies aufzuarbeiten.
Es ist also wichtig, guten und schnellen Hunden mehr Pause zu gönnen.
Ein weiteres Ergebnis dieser Studie waren deutliche Hinweise dafür, dass wenn eine Bahn schneller oder langsamer als normal war, das Verletzungsrisiko stieg, was wahrscheinlich mit der Veränderung der Bahnoberfläche zusammenhing.
Im Buch „Canine Sports Medicine and Surgery“, Autoren Bloomberg, Dee, Taylor, Verlag W.B. Saunders Company ist ein Kapitel der „Racetrack Injury Survey“ gewidmet, in diesem Kapitel wird der Frage nachgegangen ,welche Verletzungen beim Rennen auftreten und an welcher Stelle der Bahn diese passieren.
Gras oder Sand, bevor ich hier gevierteilt werde, unterlasse ich jede Aussage,
aber ich möchte Ihnen ein paar interessante Zahlen aus Amerika aus der Welt des professionellen Greyhoundrennsports präsentieren:
Die Studie wurde 1990 –1995 bei ca. 50000 Rennen mit insgesamt 400 000 Hunden durchgeführt. Die Gesamtzahl der Verletzungen gliederte sich wie folgt auf:
Muskelverletzungen 9,85%
Frakturen Röhrenknochen 6,15%
Sprunggelenksverletzungen 44,29%
Mittelfussknochen 13,16%
Handwurzelgelenk 4,96%
Zehenverletzungen 7,80%
Muskelkrampf 0,79%
wo passierten die Verletzungen?
Box 2,8%
1.+2.Kurve 59,8%
Gegengerade 8,6%
3.+4. Kurve 19,4%
Zielgerade 11,6%
Auslauf 3,0%
bei einigen Verletzungen war es nicht möglich genau zu bestimmen, wo die Verletzung geschah.
Es gibt auch in den USA eine intensive Diskussion über die Bahngeometrie mit dem Ziel, die Kurven irgendwie zu entschärfen, die statistischen Zahlen sprechen eine zu deutliche Sprache.
Allein durch diese Untersuchungen im Vergleich zu älteren Statistiken konnte man feststellen,
dass die Verletzungen der Sprunggelenke, obwohl immer noch die häufigste Verletzung, etwas zurückgegangen ist, aber leider die Verletzungen im Mittelfussknochenbereich dafür gestiegen sind, die in den Kurven auftretenden enormen Fliehkräfte auf den Körper des Hundes sind also nur verlagert worden, wahrscheinlich durch die größere Bahnneigung und die härteren Oberflächen.
Diese Daten werden anonym erhoben und dazu benutzt, bei entsprechender Häufung von Verletzungen mit den betroffenen Rennbahnen nach Ursachen zu forschen, ein Traum für uns in Deutschland, welcher die verheerende und vollkommen unkonstruktive Diskussion um das Für und Wider einzelner Bahnen zumindestens teilweise zum Schweigen bringen würde, wer soll diese Untersuchungen in Deutschland machen und wer soll das bezahlen?
Nach meinen Erfahrungen in Münster, wo ich nur maximal 50 % der verletzten Hunde tatsächlich untersuchen darf, warum das so ist , keine Ahnung, wird dies nicht möglich sein.
Trotzdem sollte der DWZRV in dieser Richtung tätig werden, eventuell in Kooperation mit einer Tierärztlichen Hochschule z.B. in Rahmen einer Dissertation.
Doping
Ich höre häufig auf Seiten der Windhundbesitzer Unzufriedenheit über die Dopingkontrollen, hohe Kosten und keine positiv getesteten Hunde, das umständliche Verfahren, wenn man stundenlang nach einem Rennen mit seinem Hund spazierengehen muss, um die geforderte Urinmenge zu sammeln, man wäre jetzt lieber in der Kantine, werden als Argumente aufgeführt.
Mitte Oktober wurde auch in der deutschen Presse über ein vermutetes Massendoping von amerikanischen Athleten berichtet, in der Zwischenzeit ist bei einem britischen Sprinter auch die B-Probe positiv getestet worden, was eine 2 jährige Sperre und lebenslanges Teilnahmeverbot an Olympischen Spielen bedeutet.
Es handelt sich um THG (Tetrahydrogestinon), in den USA stehen viele Athleten unter Verdacht, es handelt sich um eine Designerdroge, ein Steroid, welches chemisch verändert wurde einzig und allein um den Nachweis zu verhindern, nicht um ein besseres oder „gesünderes“ Dopingmittel zu haben.
Die Aufdeckung geschah durch einen anonymen Anruf eines renommierten Leichtathletiktrainer bei der USADA inklusive Lieferung des Dopingmittel in einer gebrauchsfertigen Spritze, damit die Nachweislabore überhaupt wissen konnten, wonach sie suchen müssen.
Die Wirkung dieser Substanz hält über Monate an, bisher war das Mittel nur 3 – 7 Tage nach Gabe nachweisbar, THG steigert die Eiweißsynthese im Körper über das normale Maß hinaus und bewirkt damit eine Zunahme an Muskelmasse.
Beim Menschen haben die Steroide, zu denen das THG gehört, einen erhebliche Effekt auf die Psyche, die Leistungsbereitschaft wird erhöht.
THG ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Sicherheitstests unterworfen worden, die normalerweise 4-5 Jahre dauern.
Der Vertrieb dieses Mittels geschah über zwei Firmen, die auch legale Mittel und Nahrungsergänzungen für Bodybuilder vertreiben, in den USA können Sie Anabolika im Internet bestellen, das ist legal.
Risiken der Steroide:
In einer Studie wurde veröffentlicht, dass jeder fünfte US-College Student ( denken Sie nur an die menschlichen Fleischberge im American Football ) Steroide einnimmt, von denen wird fast ein Drittel später opiatabhängig, um ihre Aggressionen, hervorgerufen durch die Steroide, zu dämpfen.
In diesem Licht erscheinen die Kriminalitätszahlen in den USA in einem anderen Licht.
Weitere Nebenwirkungen sind Schäden am Herz-Kreislaufsystem und an den Fortpflanzungsorganen.
Warum erzähle ich Ihnen das?
Wir haben ernstzunehmende ,anonyme Hinweise, dass THG bei einer bestimmten Rasse, welche verrate ich Ihnen ohne konkrete Beweise nicht, bereits in Deutschland im Jahr 2003 eingesetzt wird bzw. wurde, weil es seit ein paar Wochen nachgewiesen werden kann.
Das besonders Verbrecherische ist in meinen Augen darin zu sehen, dass Sie als Mensch eine freie Willensentscheidung tätigen können, ob sie Doping bei sich selbst einsetzen,
der Hund ist nur Opfer, machtlos gegen das was Herrchen oder Frauchen verabreichen.
Im Jahr 2004 wird es in der Rangliste der bestimmten Rasse Überraschungen gebe, vielleicht macht sich ja auch jemand mal die Mühe und arbeitet die Disqualifikationszahlen des Jahres 2003 durch, ich erwarte eigentlich auf Grund der Aggressivitätssteigerung der Steroide eine Zunahme.
Dr. Apelt war im Sommer 2003 fassungslos und bestürzt, weil wie oben gesagt, der Wirkstoff zum damaligen Zeitpunkt nicht nachzuweisen war aber einige Hunde bestimmte körperliche Anzeichen dafür zeigten.
Das alles zeigt, auch wenn die Möglichkeiten und die Effizienz der Dopingkontrollen hinter der Realität hinterherhinken, es muss im Interesse der Gesundheit Ihrer Windhunde weiterhin Dopingkontrollen, nach meiner Meinung noch wesentlich häufiger und wie in der Humanmedizin üblich auch im Training, unangekündigt geben.
Die oben beschriebene Gabe von THG bei Windhunden zeigt, dass offenbar einige, ich betone ausdrücklich wenige, Windhundbesitzer auch vor betrügerischen und kriminellen Methoden nicht zurückschrecken.
Ein Verringern der ohnehin lückenhaften Dopingkontrollen würden Tor und Tür öffnen für noch mehr Manipulationen, die Leidtragenden wären in erster Linie die Hunde, aber auch diejenigen Besitzer, die fair und anständig verhalten haben und werden.
Nehmen Sie ihre Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Hunde ernst, sie liegt in Ihren Händen, damit ihre Hunde möglichst lange verletzungsfrei bleiben, es sind Hochleistungsathleten, die eine Hochleistungspflege vor und nach dem Rennen brauchen.
Ich hoffe, dass ich Sie nicht gelangweilt habe und möchte mit einem von mir frei übersetzten Zitat aus dem Buch „Canine Sports Medicine and Surgery“ enden
Ein Gramm Vorbeugung ist genauso viel wert wie eine Tonne Heilung
Anschrift des Verfassers:
Tierärztliche Klinik Dieter Michael
Gremmendorfer Weg 58
48167 Münster
Ausstellung
Wofür werden sie gebraucht, und wie erhält man sie?
Einfach gesagt – das sind Anwartschaften für Championate
und werden für die Zuerkennung der entsprechenden Champion-Titel gebraucht.
CACIB = Certificat d’Aptitude au Championat International de Beauté
Anwartschaft für den Titel „Internationaler Schönheitschampion“
das CACIB kann vergeben werden bei allen internationalen (CACIB) Zuchtschauen im In- und Ausland.
um das CACIB stechen die vorzüglich 1 Hunde der Championklasse, Offenen Klasse, Zwischenklasse oder Gebrauchshundklasse, es kann je Rasse/Geschlecht ein CACIB vergeben werden.
Zum stechen um das Reserve-CACIB rückt der vorzüglich 2 Hund, aus der Klasse in der das CACIB vergeben wurde, auf.
Aus dem Reserve-CACIB kann das CACIB werden, wenn der CACIB-Hund bereits bestätigter int. Champion ist, oder die Bedingungen für die Vergabe des CACIB nicht erfüllt (z.B. er ist zu jung, oder er hat keine vollständige Ahnentafel (mit den vorgeschriebenen 3 Generationen).
Für die Vergabe des Titels „Internationaler Schönheitschampion“ braucht der Hund vier von der FCI bestätigte CACIB, erworben in drei verschiedenen Ländern unter drei verschiedenen Zuchtrichtern. Zwischen dem ersten und vierten gültigen CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Der Titel wird nur an Hunde mit vollständiger Ahnentafel (mit den vorgeschriebenen 3 Generationen) verliehen.
weitere Angaben – finden Sie hier
CAC = Certificat d’Aptitude au Championat
Anwartschaft für den Titel „Deutscher Schönheitschampion DWZRV“ (Club) = nationaler Schönheitschampion
Das CAC (DWZRV) kann bei allen DWZRV-Spezialausstellungen und vom DWZRV betreuten CACIB– und nationalen Ausstellungen in Deutschland vergeben werden.
Um das CAC stechen die vorzüglich 1 Hunde der Zwischenklasse, Offenen Klasse und Gebrauchshundklasse, es kann je Rasse/Geschlecht nur ein CAC vergeben werden.
Zum stechen um das Reserve-CAC rückt der vorzüglich 2 Hund, aus der Klasse in der das CAC vergeben wurde, auf.
Verfahren für die Anerkennung von CAC: Der Zuchtrichter schlägt einen Hund für das CAC vor. Jedes dritte und weitere CAC desselben Richters wird an den Reserve-CAC-Hund weitergegeben. Jedes vierte (sofern die ersten drei CAC von unterschiedlichen Richtern sind) und weitere CAC innerhalb der Wartezeit (12 Monate und 1 Tag nach Zuerkennung des ersten CAC) wird ebenfalls an den Reserve- CAC– Hund weitergegeben.
Für die Vergabe des Titels „Deutscher Schönheitschampion DWZRV“ braucht der Hund vier gültige CAC unter drei verschiedenen Richtern. Zwischen dem ersten und vierten gültigen CAC muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Eine vollständige Ahnentafel wird nicht gefordert.
VDH-Ch-A = VDH Champion Anwartschaft
Anwartschaft für den Titel Deutscher Champion VDH = = nationaler Schönheitschampion.
Eine Vergabe der Anwartschaft ist nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters, um VDH-Ch-A wird nicht gestochen (kann in jeder der o.g. Klassen an den vorzüglich 1 Hund vergeben werden).
Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war.
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Hunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen VDH-Zuchtschauen errungen worden sein; zwei Anwartschaften können auf Spezialausstellungen erworben sein), des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.
Eine vollständige Ahnentafel wird nicht gefordert.
weitere ausführliche Angaben – finden Sie hier oder www.vdh.de
Dann gibt es noch bei Ausstellungen
BOS = Best Opposite Sex – das sind der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse
BOB = Best of Breed – das ist der Beste Hund der Rasse, ermittelt aus den beiden BOS-Hunden
BIS = Best in Show – das ist der schönste Hund einer Ausstellung, ermittelt aus allen BOB-Hunden
BOG = Best of Group – das sind bei internationalen (CACIB) Ausstellungen die Besten der FCI-Gruppen
BOD = Best of Day – das sind die Tagessieger, die bei Zweitagesausstellungen aus den BOG ermittelt werden
das sind keine Anwartschaften, es sind Tagessiege der Hunde,
und für den Eigentümer das schönste Erlebnis.
Ausstellungstitel des DWZRV
Verbandssieger (Jahr)
Der Titel kann einmal jährlich auf der besonders ausgetragenen “Verbandssieger- Ausstellung” in Köln vergeben werden.
Um den Titel stechen der CAC-Hund und der V1- Hund der Championklasse.
Der Titel ist eintragungsfähig und berechtigt zur Meldung in der Championklasse auf DWZRV-Ausstellungen.
Zugelassen sind Hunde aus DWZRV– Zucht und im Eigentum von DWZRV– Mitgliedern sowie ausländische Importe sowie sie 6 Monate im Zuchtbuch des DWZRV eingetragen und im Eigentum eines DWZRV-Mitglieds sind.
Auf der Verbandssieger-Ausstellung richten nur DWZRV– Zuchtrichter. Jedes Jahr darf 1 ausländischer Richter eingesetzt werden, wenn dieser Richter Mitglied im DWZRV ist.
Verbandsjugendsieger (Jahr)
Der Titel kann einmal jährlich auf der besonders ausgetragenen “Verbandssieger-Ausstellung” in Köln an den mit V1 bewerteten Hund der Jugendklasse vergeben werden. Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse. Übrige Bedingungen wie “Verbandssieger”.
Verbandsveteranensieger (Jahr)
Der Titel kann einmal jährlich auf der besonders ausgetragenen “Verbandssieger-Ausstellung” in Köln an den mit V1 bewerteten Hund der Veteranenklasse vergeben werden. Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse. Übrige Bedingungen wie “Verbandssieger”.
Landessieger (Landesgruppe – Jahr)
Jede der 12 Landesgruppen des DWZRV kann einmal jährlich auf einer Spezialausstellung innerhalb der eigenen Landesgruppe den Titel “Landessieger – Jahr” ausschreiben.
Um den Titel stechen der CAC– Hund und der V1- Hund der Championklasse.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Landesjugendsieger (Landesgruppe – Jahr)
Jede der 12 Landesgruppen des DWZRV kann einmal jährlich auf einer Spezialausstellung innerhalb der eigenen Landesgruppe den Titel “Landesjugendsieger – Jahr” ausschreiben.
Der Titel kann an den mit V1 bewerteten Hund der Jugendklasse vergeben werden.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Landesveteranensieger (Landesgruppe – Jahr)
Jede der 12 Landesgruppen des DWZRV kann einmal jährlich auf einer Spezialausstellung innerhalb der eigenen Landesgruppe den Titel “Landesveteranensieger – Jahr” ausschreiben.
Der Titel kann an den mit V1 bewerteten Hund der Veteranenklasse vergeben werden.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Sieger Jahresausstellung (Rasse – Jahr)
Jede der Rassen des DWZRV kann einmal jährlich auf einer Spezialausstellung anlässlich der Jahresausstellung den Titel “Sieger Jahresausstellung Rasse Jahr” ausschreiben.
Um den Titel stechen der CAC– Hund und der V1- Hund der Championklasse.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Jugendsieger Jahresausstellung (Rasse – Jahr)
Jede der Rassen des DWZRV kann einmal jährlich auf einer Spezialausstellung anlässlich der Jahresausstellung den Titel “Jugendsieger Jahresausstellung – Rasse – Jahr“ ausschreiben. Der Titel kann an den mit V1 bewerteten Hund der Jugendklasse vergeben werden. Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Veteranensieger Jahresausstellung (Rasse – Jahr)
Jede der Rassen des DWZRV kann einmal jährlich auf einer Spezialausstellung anlässlich der Jahresausstellung den Titel “Veteranensieger Jahresausstellung – Rasse – Jahr“ ausschreiben. Der Titel kann an den mit V1 bewerteten Hund der Veteranenklasse vergeben werden. Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Winner Donaueschingen (Jahr)
Der Titel wird am ersten oder zweiten Tag der „Donaueschinger Windhundtage“ vergeben.
Um den Titel stechen der CAC-Hund und der V1-Hund der Championklasse, Der Titel ist nicht eintragungsfä-hig.
Jugendwinner Donaueschingen (Jahr)
Der Titel wird am ersten oder zweiten Tag der „Donaueschinger Windhundtage“ an den mit V1 bewerteten Hund der Jugendklasse vergeben. Der Titel ist nicht eintragungsfähig.
Veteranenwinner Donaueschingen (Jahr)
Der Titel wird am ersten oder zweiten Tag der „Donaueschinger Windhundtage“ an den mit V1 bewerteten Hund der Veteranenklasse vergeben. Der Titel ist nicht eintragungsfähig.
Championate des DWZRV
Deutscher Schönheits-Champion (DWZRV)
Dieser Titel kann nur durch mindestens vier gültige CAC-Anwartschaften (von DWZRV-Spezialausstellungen und/oder DWZRV-Sonderschauen bei CACIB-Ausstellungen oder nat. VDH-Ausstellungen) unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen. Eine volle Ahnenreihe wird nicht gefordert.
CAC-Anwartschaften anderer Zuchtverbände werden für den Dt.Schönheits-Champion (DWZRV) nicht anerkannt.
Ein Hund kann nur einmal den Titel “Deutscher Champion (Klub)” erhalten.
Der Titel wird nur auf Antrag verliehen. Dafür sind beim Ausstellungsbeauftragten folgende Unterlagen einzureichen: Kopien der vier Richterberichte und eine Kopie der Ahnentafel.
Gebühr für Titelbestätigung und Urkunde siehe DWZRV-Gebührenordnung.
Der Titel ist eintragungsfähig und berechtigt zur Meldung in der Championklasse auf DWZRV-Ausstellungen.
Deutscher Jugend-Champion (DWZRV)
Dieser Titel kann durch mindestens drei gültige Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, erworben auf einer DWZRV-Spezial-Ausstellung oder einer angegliederten Sonderschau, ohne zeitliche Mindestbegrenzung.
Eine Anwartschaft kann der V1 – Hund der Jugendklasse erhalten.
Der V2 – Hund der Jugendklasse kann eine Reserve-Anwartschaft erhalten, diese kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn der vorzüglich1 Hund bereits bestätigter Deutscher Jugend-Champion DWZRV ist.
Gebühr für Titelbestätigung und Urkunde siehe DWZRV-Gebührenordnung.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
Deutscher Veteranen-Champion (DWZRV)
Dieser Titel kann durch mindestens drei gültige Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, erworben auf einer DWZRV-Spezial-Ausstellung oder einer angegliederten Sonderschau, ohne zeitliche Mindestbegrenzung
Eine Anwartschaft kann der erstplatzierte Hund der Veteranenklasse erhalten.
Der zweitplatzierte Hund der Veteranenklasse kann eine Reserve-Anwartschaft erhalten, diese kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn der erstplatzierte Hund bereits bestätigter Deutscher Veteranen-Champion DWZRV ist.
Gebühr für Titelbestätigung und Urkunde siehe DWZRV-Gebührenordnung.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
Ausstellungstitel & Championate des VDH
Titel und Vergabebedingungen siehe www.vdh.de
Ausstellungstitel & Championate der FCI
Titel und Vergabebedingungen siehe www.fci.be
Dieser Titel wurde 1994 eingeführt,
die Siegerehrung findet immer im Folgejahr anlässlich der Verbandssieger-Ausstellung statt.
Vergabebedingungen
Der Titel DWZRV-Sieger (Jahr) wird jedes Jahr an den Rüden und die Hündin vergeben, die im Eigentum von DWZRV-Mitgliedern stehen und die höchste Punktzahl aus Ausstellung und Rennen/Coursing erworben haben. Dabei ist es unabhängig, ob die Mitglieder in Deutschland oder im Ausland leben. Gewertet wird eine CAC-Ausstellung und ein Rennen oder Coursing.
Jährlich finden zwei DWZRV-Sieger-Ausstellungen, zwei DWZRV-Sieger-Rennen und zwei DWZRV-Sieger-Coursings statt, die zur Bewertung herangezogen werden, und von denen für jeden das beste Ergebnis aus der Ausstellung oder dem Sportbereich zählt.
Die Siegerehrung findet immer im Folgejahr anlässlich der Verbandssieger-Ausstellung statt.
Wertung
Soll ein Hund in die Wertung kommen, muss sein Eigentümer mindestens seit Meldeschluss der ersten Veranstaltung DWZRV-Mitglied sein.
Ausstellung
Die Punktevergabe erfolgt in der Zwischenklasse, Offenen Klasse, Gebrauchshund- und Championklasse
Bester Rüde/beste Hündin = 8 Punkte
V 1 = 7 Punkte
V 2 = 6 Punkte
V 3 = 5 Punkte
V 4 = 4 Punkte
unplatziertes V = 3 Punkt
sehr gut = 1 Punkt
Coursing
Die Höchstpunktzahl von 8 Punkten erhält der Gewinner. An die darauf folgenden Hunde wird gestaffelt je ein Punkt weniger vergeben, wobei jeder einwandfrei laufende Hund mindestens einen Punkt erhalten muss.
Laufen Rüden und Hündinnen gemischt, so werden sie separat gewertet.
Es müssen mindestens drei Hunde pro Rasse am Start sein.
Jeder gestartete Hund nimmt am Wettbewerb teil.
Rennen
Gewertet werden Grund-, A- und B-Klasse-Läufe.
1. Finalplatz = 8 Punkte / 2. Finalplatz = 7 Punkte / 3. Finalplatz = 6 Punkte
4. Finalplatz = 5 Punkte / 5. Finalplatz = 4 Punkte / 6. Finalplatz = 3 Punkte
Jeder weitere einwandfrei laufende Hund = 1 Punkt
Jeder gestartete Hund nimmt am Wettbewerb teil.
Titelvergabe
Den Titel erhält der Rüde und die Hündin je Rasse, die aus der Ausstellung und einem Rennen oder Coursing die höchste Punktzahl erreichen. Eine getrennte Vergabe für Rüden und Hündinnen findet nur statt, wenn mindestens drei Hunde pro Geschlecht in die Wertung kommen. Es werden nur Hunde mit der Wertnote “vorzüglich” oder “sehr gut” in die Wertung genommen. Gewertet werden nur Hunde, die im Ausstellungs- und im Leistungs-Bereich jeweils mindestens einen Punkt erhalten haben.
Bei Punktgleichheit:
Sind die Hunde punktgleich, so sind sie gleich zu platzieren.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Siegerklasse.
Bei der Siegerehrung wird der von Frau Gabriele Schröter gestiftete Sonderpreis “Champion der Champions” vergeben. Ein DWZRV-Richter wählt aus den DWZRV-Siegern des Jahres den “Champion der Champions” aus, der Eigentümer erhält dann von Frau Schröter eine Zeichnung dieses Hundes.
Vergabebedingungen
Der Titel „Sieger Jahresausstellung für Schönheit und Leistung (Rasse – Jahr)“ wird jedes Jahr an den Rüden und die Hündin einer Rasse vergeben, die die höchste Punktzahl aus der Rassejahresausstellung und dem am selben Wochenende ausgetragenen Rennen bzw. Coursing erworben haben. Dabei ist es unabhängig, ob die Eigentümer des Hundes in Deutschland oder im Ausland leben.
Jährlich findet für jede einzelne Rasse die Jahresausstellung und am selben Wochenende ein Rennen bzw. Coursings statt, welche zur Bewertung herangezogen werden.
Wertung
Soll ein Hund in die Wertung kommen, muss er an beiden Veranstaltungen erfolgreich teilgenommen haben.
Ausstellung
Die Punktevergabe erfolgt in der Zwischenklasse, Offenen Klasse, Gebrauchshund- und Championklasse
Bester Rüde/beste Hündin = 8 Punkte
V 1 = 7 Punkte
V 2 = 6 Punkte
V 3 = 5 Punkte
V 4 = 4 Punkte
unplatziertes V = 3 Punkt
sehr gut = 1 Punkt
Coursing
Die Höchstpunktzahl von 8 Punkten erhält der Gewinner. An die darauf folgenden Hunde wird gestaffelt je ein Punkt weniger vergeben, wobei jeder einwandfrei laufende Hund mindestens einen Punkt erhalten muss.
Es müssen mindestens drei Hunde pro Rasse am Start sein.
Jeder gestartete Hund (mit Ausnahme der Seniorenklasse) nimmt am Wettbewerb teil.
Rennen
Gewertet werden A-, B- und C-Klasse-Läufe.
1. Finalplatz = 8 Punkte / 2. Finalplatz = 7 Punkte / 3. Finalplatz = 6 Punkte
4. Finalplatz = 5 Punkte / 5. Finalplatz = 4 Punkte / 6. Finalplatz = 3 Punkte
Jeder weitere einwandfrei laufende Hund = 1 Punkt
Es müssen mindestens drei Hunde pro Rasse am Start sein.
Jeder gestartete Hund (mit Ausnahme der Seniorenklasse) nimmt am Wettbewerb teil.
Titelvergabe
Den Titel erhalten der Rüde und die Hündin je Rasse, die aus der Jahresausstellung und dem Rennen oder Coursing die höchste Punktzahl erreichen. Eine getrennte Vergabe für Rüden und Hündinnen findet nur statt, wenn mindestens drei Hunde pro Geschlecht in die Wertung kommen. Es werden nur Hunde mit der Wertnote “vorzüglich” oder “sehr gut” in die Wertung genommen. Gewertet werden nur Hunde, die im Ausstellungs- und im Leistungs-Bereich jeweils mindestens einen Punkt erhalten haben.
Bei Punktgleichheit:
Sind die Hunde punktgleich, so sind sie gleich zu platzieren.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Einmal jährlich kann der DWZRV– Nachzuchtgruppen- Wettbewerb stattfinden. Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin.
Eine Nachzuchtgruppe besteht aus mindestens fünf und höchstens zwölf Nachkommen beiderlei Geschlechts, aus mindestens zwei verschiedenen Würfen.
Ziel dieses Wettbewerbes, der 1988 eingeführt wurde, ist es
die Vererberqualität der Zuchttiere anhand des vorgestellten Nachwuchses zu beurteilen.
Dabei muss besonders hoch bewertet werden, wenn über mehrere Generationen und mit verschiedenen Zuchtpartnern,
ein charakteristischer Typ gezeigt werden kann.
Unter diesem Aspekt bewertet der Zuchtrichter Qualität, Homogenität und Präsentation der Hunde im Ring.
Der Gewinner des Wettbewerbes erhält den Wanderpreis,
wird hier auf diesen Seiten vorgestellt und ab 2006 wird ein zweiseitiger Bericht über diese jährliche Veranstaltung im UW veröffentlicht.
In den Jahren 2001, 2002, 2003, 2011 und 2014 fanden keine Wettbewebe statt.
Kombinations-Championate
Dieser Titel wird als nationaler Titel vergeben und ist eintragungsfähig. Er berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse bei Ausstellungen und dem Namen des Hundes darf nicht “Ch.” vorangestellt werden.
Der Titel kann nur von Hunden erworben werden, die im DWZB eingetragen und im Eigentum von in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Mitgliedern des DWZRV sind. Eine volle Ahnenreihe wird nicht verlangt.
Zur Vergabe des Titels muss für den Leistungsbereich entweder der Bereich Rennen oder der Bereich Coursing komplett erfüllt sein oder eine Kombination aus den Teilen Rennen und Coursing, wobei auf jeden Fall einmal Punkt a) aus dem Leistungsbereich erfüllt sein muss.
Vergabebedingungen
I. Ausstellungen
a)
eine V-Bewertung auf der Verbandssieger-, Bundessieger-Ausstellung oder der Rassejahresausstellung
b)
zwei DWZRV – CAC-Anwartschaften (aufgerücktes CAC gilt als CAC), oder ersatzweise je CAC zwei Reserve-CAC-Anwartschaften (Jgd.CAC bzw. Vet.CAC gelten nicht)
Punkt a) und b) müssen unter 3 verschiedenen Richtern erreicht werden.
- Leistung
II.I Rennen - a)
- Teilnahme an einem der u.g. Titelrennen mit einer Platzierung unter den ersten 50 % der teilnehmenden Hunde.
- maximal werden 12 teilnehmende Hunde gewertet (nach Platz, nicht nach Zeit).
- Gewertet werden Verbandssieger-, Bundessiegerrennen, Deutsches Derby und die beiden DWZRV-Siegerrennen.
b)
- Abschluss von zwei Nationalen (bzw. DWZRV) oder Internationalen Rennen im DWZRV-Bereich auf Rang 1 bis 3 im Endlauf (A-Finale), wobei mind. 6 Hunde in Konkurrenz am Start sein müssen.
- Ersatzweise wird für diese zwei Rennen die DWZRV-Leistungsurkunde,
II.II Coursing
a)
- Teilnahme an einem der unten genannten Titelcoursings mit einer Platzierung unter den ersten 50 % der teilnehmenden Hunde, maximal werden 12 teilnehmende Hunde gewertet.
- Gewertet werden: Deutscher Coursingsieger, Verbandssiegercoursing und die beiden Coursings um den DWZRV-Sieger
b)
- Abschluss von zwei LCO (national) oder internationalen Coursings im DWZRV-Bereich auf Rang 1 bis 3, wobei mindestens acht (8) Hunde in Konkurrenz am Start sein müssen.
- Ersatzweise wird die DWZRV–CLU
Der Titel wird nur auf Antrag verliehen,
Folgende Unterlagen sind bei der Geschäftsstelle einzureichen:
- Kopie Ahnentafel (Vorder- und Rückseite);
- Kopie des Richterberichtes (zu Punkt I. a);
- Kopien der jeweiligen Richterberichte, auf denen die Anwartschaft ersichtlich ist (zu Punkt I.b )**;
die Richterberichte zu I. b dürfen nicht identisch sein mit dem Richterbericht zu I. a
- Kopie Hundepass (Vor- und Rückseite) mit den entsprechenden Seiten aus dem Renn- bzw. Coursingbereich.
Gebühr und Bestätigung:
- Die Titelbestätigung und Urkunde wird von der Geschäftsstelle ausgestellt
Dieser Titel wird als nationaler Titel auf der jährlich stattfindenden Verbandssieger-Veranstaltung vergeben.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Zugelassen sind Hunde aus DWZRV-Zucht und ausländische Importe, soweit sie 6 Monate im Zuchtbuch des DWZRV eingetragen sind und im Eigentum eines DWZRV-Mitglieds sind.
Der Titel wird unter folgenden Bedingungen vergeben:
Ausstellung:
Es müssen 6 Hunde pro Rasse und Geschlecht (ohne Jugendklasse und Vet.Klasse) an der Ausstellung teilnehmen.
Rennen:
Es müssen 6 Hunde pro Rasse und Geschlecht (ohne Seniorenklasse) am Start sein.
Werden diese beiden Bedingungen nicht erreicht, gibt es pro Rasse nur einen Kombinationssieger.
Coursing
Es müssen 6 Hunde pro Rasse und Geschlecht am Start sein.
Werden diese beiden Bedingungen nicht erreicht, gibt es pro Rasse nur einen Kombinationssieger.
Folgende Punkte werden vergeben
Ausstellung | Punkte |
---|---|
SG | 1 |
V | 2 |
V 4 | 3 |
V 3 | 4 |
V 2 | 5 |
V 1 | 6 |
CAC | 8 |
Verbandssieger | 10 |
Höchstpunktzahl | 10 |
Hunde, die eine Ausstellungswertnote unter sehr gut erhalten, kommen nicht in die Wertung.
Rennen | Punkte |
---|---|
einwandfreier Lauf | 1 |
einwandfreier Lauf und Platzierung innerhalb 50% der Starter, aber nicht im Finale | 2 |
6. Platz im Finale | 3 |
5. Platz im Finale | 4 |
4. Platz im Finale | 5 |
3. Platz im Finale | 6 |
2. Platz im Finale | 8 |
1. Platz im Finale | 10 |
Coursing | Punkte |
---|---|
einwandfreie Läufe | 1 |
einwandfreie Läufe und Platzierung innerhalb 50% der Starter, aber nicht unter den ersten 6 | 2 |
6. Platz | 3 |
5. Platz | 4 |
4. Platz | 5 |
3. Platz | 6 |
2. Platz | 8 |
1. Platz | 10 |
Gewertet werden nur die Hunde, die einwandfreie Läufe absolvieren. Zurückgezogene Hunde, Hunde mit disq oder n.d. zählen als Teilnehmer, kommen jedoch nicht in die Wertung.
Gewertet werden nur Hunde, die im Ausstellungs- und im Renn- bzw. Coursing-Bereich jeweils mindestens einen Punkt erhalten haben.
Ausgeschrieben wird der Titel “Verbandssieger für Schönheit und Leistung” für beide Sportarten. Zur Unterscheidung wird dem Titel das Wort “Coursing” oder “Rennen” hinzugefügt.
Der Titel “Verbandssieger für Schönheit und Leistung” wird in der A- und B-Klasse bei den Afghanischen Windhunden und in der A-, Grundklasse und Nationalen Klasse bei den Whippets vergeben, wenn mindestens 4 Punkte errungen werden.
Beim Coursing keine Klasseneinteilung außer Whippets der Nationalen Klasse.
Bei Punktgleichheit werden mehrere Titel vergeben.
DWZRV Sieger für Schönheit & Leistung
Dieser Titel wurde 1994 eingeführt,
die Siegerehrung findet immer im Folgejahr anlässlich der Verbandssieger-Ausstellung statt.
Vergabebedingungen
Der Titel DWZRV-Sieger (Jahr) wird jedes Jahr an den Rüden und die Hündin vergeben, die im Eigentum von DWZRV-Mitgliedern stehen und die höchste Punktzahl aus Ausstellung und Rennen/Coursing erworben haben. Dabei ist es unabhängig, ob die Mitglieder in Deutschland oder im Ausland leben. Gewertet wird eine CAC-Ausstellung und ein Rennen oder Coursing.
Jährlich finden zwei DWZRV-Sieger-Ausstellungen, zwei DWZRV-Sieger-Rennen und zwei DWZRV-Sieger-Coursings statt, die zur Bewertung herangezogen werden, und von denen für jeden das beste Ergebnis aus der Ausstellung oder dem Sportbereich zählt.
Die Siegerehrung findet immer im Folgejahr anlässlich der Verbandssieger-Ausstellung statt.
Wertung
Soll ein Hund in die Wertung kommen, muss sein Eigentümer mindestens seit Meldeschluss der ersten Veranstaltung DWZRV-Mitglied sein.
Ausstellung
Die Punktevergabe erfolgt in der Zwischenklasse, Offenen Klasse, Gebrauchshund- und Championklasse
Bester Rüde/beste Hündin = 8 Punkte
V 1 = 7 Punkte
V 2 = 6 Punkte
V 3 = 5 Punkte
V 4 = 4 Punkte
unplatziertes V = 3 Punkt
sehr gut = 1 Punkt
Coursing
Die Höchstpunktzahl von 8 Punkten erhält der Gewinner. An die darauf folgenden Hunde wird gestaffelt je ein Punkt weniger vergeben, wobei jeder einwandfrei laufende Hund mindestens einen Punkt erhalten muss.
Laufen Rüden und Hündinnen gemischt, so werden sie separat gewertet.
Es müssen mindestens drei Hunde pro Rasse am Start sein.
Jeder gestartete Hund nimmt am Wettbewerb teil.
Rennen
Gewertet werden A-/B- und C-Klasse-Läufe. Die Gesamtwertung erfolgt innerhalb der Rasse, nicht pro Klasse.
Sprinter laufen in eigener Wertung.
Seniorenläufe kommen nicht in die Wertung
Gewertet werden ab 2024 nur Läufe, die auf der rassetypischen Distanz absolviert werden: große Rassen: 450 – 550 m, kleine Rassen: bis max. 400m.
- Finalplatz = 8 Punkte
- Finalplatz = 7 Punkte
- Finalplatz = 6 Punkte
- Finalplatz = 5 Punkte
- Finalplatz = 4 Punkte
- Finalplatz = 3 Punkte
Jeder weitere einwandfrei laufende Hund = 1 Punkt
Titelvergabe
Den Titel erhält der Rüde und die Hündin je Rasse, die aus der Ausstellung und einem Rennen oder Coursing die höchste Punktzahl erreichen. Eine getrennte Vergabe für Rüden und Hündinnen findet nur statt, wenn mindestens drei Hunde pro Geschlecht in die Wertung kommen. Es werden nur Hunde mit der Wertnote “vorzüglich” oder “sehr gut” in die Wertung genommen. Gewertet werden nur Hunde, die im Ausstellungs- und im Leistungs-Bereich jeweils mindestens einen Punkt erhalten haben.
Bei Punktgleichheit:
Sind die Hunde punktgleich, so sind sie gleich zu platzieren.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Siegerklasse.
Bei der Siegerehrung wird der von Frau Gabriele Schröter gestiftete Sonderpreis “Champion der Champions” vergeben. Ein DWZRV-Richter wählt aus den DWZRV-Siegern des Jahres den “Champion der Champions” aus, der Eigentümer erhält dann von Frau Schröter eine Zeichnung dieses Hundes.
Vergabebedingungen
Der Titel „Sieger Jahresausstellung für Schönheit und Leistung (Rasse – Jahr)“ wird jedes Jahr an den Rüden und die Hündin einer Rasse vergeben, die die höchste Punktzahl aus der Rassejahresausstellung und dem am selben Wochenende ausgetragenen Rennen bzw. Coursing erworben haben. Dabei ist es unabhängig, ob die Eigentümer des Hundes in Deutschland oder im Ausland leben.
Jährlich findet für jede einzelne Rasse die Jahresausstellung und am selben Wochenende ein Rennen bzw. Coursings statt, welche zur Bewertung herangezogen werden.
Wertung
Soll ein Hund in die Wertung kommen, muss er an beiden Veranstaltungen erfolgreich teilgenommen haben.
Ausstellung
Die Punktevergabe erfolgt in der Zwischenklasse, Offenen Klasse, Gebrauchshund- und Championklasse
Bester Rüde/beste Hündin = 8 Punkte
V 1 = 7 Punkte
V 2 = 6 Punkte
V 3 = 5 Punkte
V 4 = 4 Punkte
unplatziertes V = 3 Punkt
sehr gut = 1 Punkt
Coursing
Die Höchstpunktzahl von 8 Punkten erhält der Gewinner. An die darauf folgenden Hunde wird gestaffelt je ein Punkt weniger vergeben, wobei jeder einwandfrei laufende Hund mindestens einen Punkt erhalten muss.
Es müssen mindestens drei Hunde pro Rasse am Start sein.
Jeder gestartete Hund nimmt am Wettbewerb teil.
Rennen
Gewertet werden Grund-, A- und B-Klasse-Läufe.
1. Finalplatz = 8 Punkte / 2. Finalplatz = 7 Punkte / 3. Finalplatz = 6 Punkte
4. Finalplatz = 5 Punkte / 5. Finalplatz = 4 Punkte / 6. Finalplatz = 3 Punkte
Jeder weitere einwandfrei laufende Hund = 1 Punkt
Es müssen mindestens drei Hunde pro Rasse am Start sein.
Jeder gestartete Hund nimmt am Wettbewerb teil.
Titelvergabe
Den Titel erhalten der Rüde und die Hündin je Rasse, die aus der Jahresausstellung und dem Rennen oder Coursing die höchste Punktzahl erreichen. Eine getrennte Vergabe für Rüden und Hündinnen findet nur statt, wenn mindestens drei Hunde pro Geschlecht in die Wertung kommen. Es werden nur Hunde mit der Wertnote “vorzüglich” oder “sehr gut” in die Wertung genommen. Gewertet werden nur Hunde, die im Ausstellungs- und im Leistungs-Bereich jeweils mindestens einen Punkt erhalten haben.
Bei Punktgleichheit:
Sind die Hunde punktgleich, so sind sie gleich zu platzieren.
Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.
Um den Titel eines Internationalen Schönheits- und Leistungschampion (C.I.B.P.) zu erlangen, müssen die Windhunde folgende Bedingungen erfüllen:
1) drei (3) CACIBs oder
2) zwei (2) CACIBs und zwei (2) Reserve-CACIB aus mindestens zwei verschiedenen Ländern (durch zwei verschiedenen LAO) und von mindestens zwei verschiedenen Richtern über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und einem Tag.
3) an mindestens drei (3) CACIL-Veranstaltungen (Rennen oder Coursing) teilgenommen haben.
4) mindestens ein (1) CACIL oder zwei (2) Reserve-CACIL gewonnen haben.
Abkürzungen auf allen ausgestellten Dokumenten zu verwenden:
C.I.B.P. (Champion International de Beauté et Performance)
Bitte beachten Sie, dass Anträge für diesen Titel beim FCI-Sekretariat schriftlich über die nationalen kynologischen Organisationen eingereicht werden müssen.
Zucht
Vor der ersten züchterischen Tätigkeit
1. Antrag auf internationalen Zwingernamenschutz bei der Geschäftsstelle des DWZRV stellen (weitere Hinweise – siehe Wissenswertes „Zwingernamen-Schutz“)
2a. Vor dem Belegen der Hündin ist die Zwingeranlage durch den Zuchtwart zu begutachten (Zuchtstättenerstbesichtigung) und abnehmen zu lassen (auch nach Umzug einer bestehenden Zuchtstätte erforderlich). Ein Versäumnis ist ein Zuchtverstoß.
2b. Ein Neuzüchter (Erstzüchter) muss bei der Zuchtstättenerstbesichtigung einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser Sachkundenachweis gilt als erbracht, wenn der Neuzüchter eine Teilnahmebescheinigung über je eine Fortbildungsveranstaltung des VDH zur Genetik und zur Anatomie, oder den Teilnahmenachweis an einem Züchterseminar einer Landesgruppe des DWZRV vorlegen kann.
3. Am Decktag müssen Rüde und Hündin angekört sein und die bei einigen Rassen erforderlichen Bestätigungen über erfolgte Untersuchungen (z.B. HD, Herz, PRA usw.) vorhanden sein (siehe Zuchtordnung).
4. Rechtzeitiges Einholen von Sondergenehmigungen bei der Zuchtleitung für z.B. Miethündin, Deckakt vor Ankörung, Verwendung von registrierten Hunden usw.
Nach dem Deckakt
1. Kopie der Deckbescheinigung innerhalb von 3 Tagen an den Landeszuchtwart schicken. Das Original ist der späteren Wurfmeldung beizulegen.
Nach dem Werfen
1. Wurfmeldung schriftlich innerhalb von 3 Tagen an den Landeszuchtwart senden.
2. Wurfmeldekarte (erhältlich beim ZBA und GS) zur Aufnahme in die Wurfliste ans ZBA senden.
3. Bei mehr als 8 Welpen ist eine tierärztliche Bescheinigung über den Zustand von Hündin und Welpen notwendig (beim ZBA oder Landeszuchtwart anfordern).
Zuchtwart kommt innerhalb der ersten 3 Lebenswochen.
4. Wurfabnahme und Kennzeichnung der Welpen ab der 7. Woche durch den Zuchtwart oder Tierarzt (Reisekosten gemäß DWZRV-Gebühren-Ordnung).
Die Wurfmeldung
1. Der Wurfmeldeschein (2-fach) ist durch den Züchter auszufüllen, ggf Impfbestätigung des Tierarztes auf der Rückseite des Formulars, und durch den Züchter (bzw. allen Personen der Zwingergemeinschaft) zu unterschreiben.
Es werden erst die Rüden und dann die Hündinnen aufgeführt, alle Welpennamen eines Wurfes müssen mit dem gleichen Buchstaben beginnen (und für weitere Würfe sollte die alphabetisch Reihenfolge eingehalten werden). Ein Vorname darf im Zwinger nur einmal verwendet werden. Zwingername und Vorname zusammen dürfen 35 Zeichen (einschl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Die Farben sollen klar beschrieben sein, hier hilft ggf der Zuchtwart.
2. Wurfbesichtigungsbogen (wird durch den Zuchtwart ausgefüllt)
3. Zuchtstättenbesichtigungsbogen (wird durch den Zuchtwart ausgefüllt)
4. Deckschein (Original)
5. Ggf. Zuchtmietvertrag.
6. Ggf. schriftliche Sondergenehmigung der Zuchtleitung.
7. Ahnentafel und Hundepaß (Original) der Hündin, ggf Kopien der Titelbestätigungen.
8. Ahnentafelkopie und ggf Kopien der Titelbestätigungen des Rüden.
9. Ggf. Tierarztbestätigung über verstorbene Welpen.
10. Alle Welpen des Wurfes und die Mutterhündin müssen anwesend sein bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart.
11 Sind die Welpen bei der Abnahme bereits geimpft, nimmt der Zuchtwart alle Unterlagen mit und sendet sie an das Zuchtbuchamt (ggf vorher an den Landeszuchtwart).
Sonst muss der Züchter diese Unterlagen und die vom Tierarzt bestätigte Bescheinigung der Impfung innerhalb von drei Monaten (ab Wurftag gerechnet) ans ZBA schicken.
12. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Landeszuchtwart. Einige Formulare finden Sie auch Online unter www.dwzrv.com
Eintragung ins DWZB und Ausstellen der Ahnentafeln
1. Innerhalb von drei Monaten (ab Wurftag gerechnet) sind die vollständigen Wurfunterlagen ans ZBA zu senden und werden dort geprüft. Eine Eintragung der Welpen ins DWZB kann nur erfolgen, wenn die jeweils gültige Zucht- und Körordnung eingehalten wurde.
2. Sollte ein Wurf nicht nach den bestehenden Ordnungen gezüchtet worden sein, können vom DWZRV Gebühren für erhöhten Aufwand erhoben, die Welpen und/oder der Züchter mit Zuchtsperre belegt, die Ahnentafeln mit Vermerken versehen, oder eine weitere Disziplinarmaßnahme festgelegt werden.
3. Von der GS erhalten Sie eine Kopie der Ahnentafel-Rückseite zur Korrektur und die Rechnung der Eintragungsgebühr (Kosten siehe Gebührenordnung) sowie eine neue Welpenmeldekarte.
4. Die Ahnentafeln werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung und Rücksendung des Korrekturauszuges (bzw. Bestätigung der Richtigkeit ans ZBA) ausgestellt und durch die GS verschickt.
5. Vor Abgabe der Ahnentafel an den neuen Eigentümer ist die Ahnentafeln vom Züchter (alle Personen der Zwingergemeinschaft) zu unterschreiben und der Eigentumswechsel bzw. –Änderung der Eigentumsverhältnisse auf der Ahnentafel zu vermerken und mit Datum und Unterschrift(en) zu bestätigen. – wichtig !
Wichtig für jeden Züchter
1. DWZRV–INFO-Mappe mit allen gültigen Ordnungen des Verbandes.
2. Tierschutzverordnung über Tier/Hundehaltung.
3. Zwingerbuch, entweder in Tagebuchform oder als Vordruck erhältlich beim VDH ggf. in der GS des DWZRV (muß dem Zuchtwart vorgelegt werden).
4. Kenntnis von Sonderbestimmungen wie z.B. HD-Röntgenpflicht und Herzuntersuchung beim Irish Wolfhound, V x sg – Regelung bei Afghanischen Windhunden, Zahnbestimmungen, PRA beim Sloughi, Anzahl der Würfe pro Hündin usw.
Das Zuchtbuchamt, die Zuchtleitung und Ihr Zuchtwart stehen Ihnen gerne bei Problemen zur Seite. Rufen Sie nicht erst an, wenn “das Kind schon in den Brunnen gefallen ist” sondern erkundigen Sie sich frühzeitig.
Kören Sie Ihre Hunde stets früh an, besonders dann, wenn Sie Rüden und Hündinnen gleichzeitig halten. Unsere Windhunde sind teilweise recht erfindungsreich !!!!
Dieses Merkblatt ist nur eine unverbindliche Zusammenfassung – bitte immer die aktuelle Zuchtordnung einhalten.
(Abkürzungen: GS = Geschäftsstelle, ZBA = Zuchtbuchamt, DWZB = Deutsches Windhund-Zuchtbuch)
Der Hundepass muss bei der DWZRV Geschäftsstelle – Rottenweg 10, 31185 Söhlde – beantragt werden
Bitte senden Sie, falls nichts anderes verlangt wird, eine Kopie der Ahnentafelvorderseite an die GS (bitte nicht die Kopie der Rückseite mit den Ahnen zusenden!)
Achten Sie frühzeitig darauf, ob der Züchter die Ahnentafel unterschrieben hat und somit die Daten auf der Ahnentafel anerkennt. Die Ahnentafel muss auch unterschrieben sein, wenn der Hund im eigenen Zwinger verbleibt!
Der Eigentumswechsel muss auf der Ahnentafel eingetragen sein, mit Datum und Unterschrift des/der Züchter(s). Sollte der Züchter oder Vorbesitzer des Hundes das vergessen haben, müssen Sie einen gültigen Kaufvertrag mit senden.
Auf dem Hundepass können nur zwei Eigentümer angegeben werden (alle Eigentümer müssen DWZRV-Mitglied sein). Der Eigentümer, der den Hund im Besitz hat, wird an erster Stelle genannt. Diese Anschrift ist für die Meldung zum Landessiegerrennen maßgebend.
Bitte überweisen Sie die gültige Gebühr für den Hundepass nur, wenn sie keinem Bankeinzug zugestimmt und eine Rechnung von der GS erhalten haben.
Nach Zahlungseingang wird Ihnen der Hundepass unverzüglich zugeschickt.
Ausstellung des Hundepasses an Nichtmitglieder
nur unter folgenden Bedingungen:
Mitglied in einem anderen Windhundverein beim VDH,
oder für Hunderassen die ausschliesslich vom DWZRV betreut werden (der Nachweis der Mitgliedschaft im VDH-Verein muss vorgelegt werden)
Ablauf der Ankörung
- Bitte melden Sie sich über das Online-Formular auf der DWZRV Homepage zu der ausgewählten Körveranstaltung an und vergessen Sie nicht, benötigte DNA-Tests anzugeben. Diese Anmeldung erhält Frau Kirsch, unsere Hauptzuchtwartin.
- Nach Meldeschluss bekommen Sie von Frau Kirsch oder vom Ansprechpartner der gewählten Körveranstaltung nähere Informationen zu Zeitplan und Ablauf der Veranstaltung.
- Bitte bringen Sie folgendes zur Körveranstaltung mit:
o Den Hundepass
o Eine Kopie des Richterberichtes von einer DWZRV-Zuchtrichter
o Kopie von evtl. vorhandenen Gesundheitszeugnissen / DNA-Tests
Sollten der Richterbericht oder Gesundheitszeugnisse noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte an Frau Aulike eigenständig nach. - Bitte bedenken Sie, dass die Auswertung der DNA-Tests, für die die Proben erst anlässlich der Körveranstaltungen genommen werden, durch unser Partnerlabor bis zu vier Wochen dauern kann.
- Die Ankörung erfolgt erst dann mit dem Eintrag im Hundepass, wenn sämtliche Unterlagen beim Zuchtbuchamt eingegangen sind. Vorher ist auch keine Zuchtverwendung zulässig!
Körordnung Stand JHV 2019
Körordnung
Durchführungsbestimmungen zur DWZRV Körordnung:
Durchführungsbestimmungen zur DWZRV Körordnung – Stand JHV 2019
Liste der für DWZRV Körveranstaltungen anerkannten Verhaltensbeurteiler (Stand 01.09.2015):
Namensliste der Verhaltensbeurteiler für DWZRV Körveranstaltungen – Stand 21.09.2015
Wenn Sie einen Zwingernamen beantragen sollten Sie folgendes beachten:
Die Bearbeitung eines Zwingerschutzantrages dauert mind. 12 Wochen.
Sobald der Zwingername von der FCI geschützt wurde, kann er nicht mehr gelöscht oder geändert werden und erlischt auch nicht, wenn unter dem Namen nicht gezüchtet wird oder der Inhaber verstirbt. Daher sollte der Name mit Bedacht gewählt werden.
Da die FCI einen Zwingernamen für alle Hunderassen schützt, sollte bei der Auswahl des Namens bedacht werden, dass der Name eventuell auch für andere Rassen benutzt wird (spätere Würfe).
Mit einem Zwingerschutzantrag wird nicht automatisch eine Zuchtstättenerstbesichtigung beantragt. Diese muss separat beim zuständigen Landeszuchtwart beantragt werden.
So bekommen Sie einen Zwingernamen geschützt
- Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Schutzgebühr für den Zwingernamen entnehmen Sie bitte der gültigen Gebührenordnung. Sollte uns eine Einzugsermächtigung vorliegen, buchen wir den Betrag automatisch ab. Eine Rechnung erhalten Sie auf jeden Fall. Bei Überweisung des Betrages wird der Antrag erst nach Zahlungseingang, auf unserem Konto, weiter bearbeitet.
- In der Geschäftsstelle oder auf unsere Homepage www.dwzrv.com erhalten Sie ein Formular für die Beantragung eines Zwingernamensschutzes.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Geschäftsstelle. Darin geben Sie bitte fünf Vorschläge für den Zwingernamen an. Die Reihenfolge entspricht Ihren Prioritäten. Wir werden dann bei der FCI einen dieser Zwingernamen für Sie schützen.
- Bitte geben Sie an, ob der zukünftige Zwingername vor oder nach dem Hundenamen geführt werden soll.
- Bitte Groß- und Kleinschreibung beachten. Es werden keine Zwingernamen mit reiner Großschreibung mehr geschützt.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Zwingername nicht zu lang ist, da der Rufname plus Zwingername nicht mehr als 35 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben darf.
- Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, wer den Zwingernamen beantragt;
bitte Name(n) und Vorname(n), sowie vollständige Anschrift der Zuchtstätte angeben. Die Anschrift muss mit der, die in unserer Mitgliederdatei geführt wird übereinstimmen. - Der Antrag muss gut leserlich sein und wenn möglich maschinell erstellt. Unleserliche Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
- Unter www.fci.be hat die FCI eine Liste mit den international geschützten Zwingernamen veröffentlicht, leider ist die Liste unvollständig. Dennoch können Sie hier vorab überprüfen, ob Ihre Wunschnamen noch frei sind.
- Der Zwingerschutzantrag muss vom Antragsteller (bei Zwingergemeinschaften von allen Personen, dies gilt auch für Ehepaare) unterschrieben sein. Mailanträge können daher leider nicht angenommen werden.
Sollten mehrere Personen einen Zwingernamen beantragen, muss, um eine Führung des gemeinsamen Zwingernamens zu ermöglichen, bereits bei Antragstellung eine rechtsgültige Erklärung aller Mitglieder (dies gilt auch für Ehepaare) der Zuchtgemeinschaft vorliegen, mit der eindeutigen Angabe, was im Falle einer Trennung/Ausstieg eines Mitgliedes mit dem Zwingernamen geschehen soll, bzw. wie mit der Nutzung des Namens zu verfahren ist. Diesen Antrag erhalten Sie in der Geschäftstelle oder können Ihn auf unserer Homepage www.dwzrv.com herunterladen. - Bitte geben Sie eine Telefonnummer oder Mail-Adresse an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können. So können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Hier finden Sie die Anträge für den Zwingernamensschutz
Antrag auf Zwingernamensschutz – Einzelperson
Antrag auf Zwingernamensschutz – Vereinbarung Zwingergemeinschaft
In die DWZRV-Züchterliste werden nur Züchter mit FCI/VDH/DWZRV-Zwingerschutz aufgenommen,
die Mitglied im DWZRV sind.
Ausländische Züchter (mit FCI-Zwingerschutz) können nur aufgenommen werden,
wenn sie Mitglied im DWZRV sind.
Eine Kopie der Zwingerschutzurkunde und der FCI-Zwingerkarte muss vorgelegt werden.
Zusätzlich gilt:
a) Züchter mit nach dem 01.02.04 neu geschütztem Zwingernamen müssen die positive Zuchtstättenerstbesichtigung nachweisen
b) Züchter, deren Zwingername vor dem 01.02.04 geschützt wurde, müssen entweder einen Wurf oder die Zuchtstättenerstbesichtigung nachweisen.
c) Bei Verlegung der Zuchtstätte/Änderung der Anschrift muß die FCI-Zwingerkarte und Zwingerschutzurkunde umgeschrieben werden, und die Zuchtstättenbesichtigung der neuen Zuchtstätte muss vorgelegt werden. Anschrift des Züchters und der Zuchtstätte, sowie Zwingerschutzurkunde müssen übereinstimmen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Züchterliste.
Bei Homepage-Adressen liegt es im Ermessen des DWZRV-Vorstandes (Geschäftsf. Vorsitzenden) ob sie veröffentlicht werden.
Der Eintrag ist kostenpflichtig, und nach Rechnungstellung für jeweils zwölf Monate zu bezahlen. Die Anzeige verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls nicht bis zum 15. November des Jahres schriftlich gekündigt wird.
Falls die unter c) genannten Bedingungen nicht erfüllt sind wird der Eintrag gestrichen, das Abonnement läuft dabei weiter bis zum Jahresende, eine Kostenerstattung für die Zeit der Streichung erfolgt nicht.
Falls trotz Aufforderung die Bedingung unter c) bis 15.11. des Jahres nicht erfüllt ist, wird der Eintrag endgültig gestrichen.
Kosten
Einträge bis 6 Zeilen = 38,- Euro,
Einträge 7 bis 10 Zeilen = 48,- Euro,
Einträge 11 bis maximal 15 Zeilen = 55,- Euro,
jeweils zzgl. MwSt
als Standard gilt: pro Zeile maximal 26 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Während der Laufzeit sind zwei Änderungen des Eintrages kostenfrei, jede weitere Änderung im laufenden Jahr wird nachträglich mit 5,- Euro (zzgl. MwSt) berechnet.
Bei Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre wird der Eintrag gestrichen, ohne Rückerstattung der bereits bezahlten Kosten/Gebühren.
Eine Kündigung des Eintrages in der Züchterliste kann nur zum Jahresende erfolgen. Sollte eine sofortige Streichung des Eintrages gewünscht werden, wird keine Kostenrückerstattung vorgenommen. Rechnungen, die bis spätestens 8 Wochen nach Rechnungstellung nicht bezahlt wurden, führen zur Streichung aus der Züchterliste, der Rechnungsbetrag bleibt weiterhin bestehen und muss beglichen werden. Eine Wiederaufnahme muss schriftlich beantragt werden.
Der Züchter als Unternehmer und die Frage, wann ein Jungtier fehlerhaft im Sinne des BGB ist
© 2006 Rechtsanwalt Philipp Heiermann
In den letzten zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen gefällt, die für jeden Hundezüchter von entscheidender Bedeutung sind.
Zum einen hat der BGH ganz klar formuliert, dass auch ein Züchter (im vom BGH entschiedenen Fall handelte es sich um einen Pferdezüchter), der das Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibt und die Einnahmen lediglich zur Kostendeckung verwendet, Unternehmer im Sinne des BGB sei.
Bis dato konnte man mit Verweis auf den Gewerbebegriff, der dem Unternehmerbegriff des BGB sehr nahe steht, stets versuchen, die Haftung als Unternehmer abzuwenden, wenn man nachweisen konnte, dass man keinerlei Gewinnerzielungsabsicht bei der Zucht hatte. Dieser Weg ist nun verbaut. Der BGH hat klargestellt, dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist, um Unternehmer im Sinne des BGB zu sein. Unabhängig davon, ob dieses Merkmal auch für den Gewerbebegriff noch so seine Gültigkeit habe, sei es zum einen für den Käufer jedenfalls oft nicht erkennbar, inwieweit der Züchter eine solche Absicht verfolge. Zum anderen dürfte auch das Informationsgefälle des normalen Käufers gegenüber dem Züchter für eine Unternehmerposition sprechen.
Die Konsequenzen hierfür sind weit reichend, soweit der Käufer nicht selber Unternehmer ist (dies dürften typischerweise nur andere Züchter sowie gewerbsmäßige Hundehändler – an letztere untersagt die Zuchtordnung des DWZRV e.V. ohnehin die Abgabe – sein). Zum einen sind die Bestimmungen des Verbraucherkaufrechts (§§ 474- 479 BGB) anwendbar. Zum anderen unterliegt ziemlich jeder Vertrag, der klauselartige Inhalte hat, der Kontrolle der Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 305-310 BGB.
Im einzelnen: ein Gewährleistungsausschluss ist unmöglich. Der Käufer hat unvermeidbar die vollen Rechte aus der Gewährleistung (die bei neuer „Ware“ 2 Jahre läuft), die das Kaufrecht ihm einräumt. Der § 475 BGB schiebt auch Konstruktionen, die dieses Verbot der Beschneidung der Käuferrechte anderweitig umgehen sollen, einen Riegel vor. Einzig die Haftung für Schadensersatz kann nach Maßgabe der Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden – was dem Züchter auch nur geraten werden kann. Nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsbedingung heißt hier, dass die Klausel weder überraschend formuliert sein darf noch dass sie unbillig den Käufer benachteiligt. Sinnvoll kann hier der Ausschluss der Haftung der einfachen Fahrlässigkeit sein, den man sich nach Möglichkeit im Vertragsdokument separat unterschreiben lässt, da man hier selten eine Übervorteilung des Käufers ansehen kann, insbesondere, wenn man dies mit dem Gedanken der Hobbyzucht abwägt (ein Hobby-Züchter muss nicht dieselben Risiken tragen wie ein Unternehmer, der mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt operiert).
Es ist weiterhin absolut zu empfehlen, bei Welpen, bei denen bestimmte Defekte schon erkennbar und dem Käufer bekannt sind, diese genau im Kaufvertrag festzuhalten.
Sofern das Tier, welches Vertragsgegenstand wird, noch als neu anzusehen ist, gilt darüber hinaus eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, die man nicht verkürzen kann. Dabei soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass nur für solche Fehler zu haften ist, die bereits im Übergang des Tieres vorhanden waren (dies werden primär neben Erkrankungen, die zu diesem Zeitpunkt direkt bestanden, vor allem zu Tage tretende genetische Defekte sein).
Zur Frage, wann ein Tier als neu anzusehen ist, hat sich der BGH in einer brandneuen Entscheidung vom 15.11.2006 geäußert. Leider liegt von diesem Urteil bisher nur die Pressemitteilung vor.
In dem zu entscheidenden Fall war umstritten, ob ein auf einer Auktion verkauftes Fohlen im Alter von 6 Monaten noch als neu anzusehen war. Der BGH hat dies bejaht und dabei die Meinung verworfen, ein Tier seit stet als gebrauchte Ware anzusehen. Dabei hat das Gericht offen gelassen, ob es darauf ankomme, ob ein Tier bereits in der Verwendung sei (bspw. als Zucht- oder im Fall des Pferds als Reittier, auch die Ausstellung oder das Rennen könnte hier in Betracht kommen). Ein junges Haustier sei jedenfalls nicht als gebraucht anzusehen.
Das Urteil beantwortet sicherlich einige Frage, wirft aber auch neue auf. Nach dieser Rechtsprechung dürften Welpen, die nach dem üblichen Abgabetermin (10-12 Wochen) verkauft werden, mindestens in den ersten Monaten als neu im Sinne des Gesetzes zu gelten haben. Mutmaßlich wird man dies auch für Welpen im Alter von 6-9 Monaten sagen können. Wo man jedoch an die genaue Grenze stößt und einen „gebrauchten“ Hund abgibt, ist nur schwer zu beurteilen. Für eine 6 Monatsgrenze könnte sprechen, dass ab diesem Zeitpunkt die Ausstellung möglich ist. Allerdings zählt der Hund dann nach wie vor als Junghund (Jüngstenklasse). Möglicherweise kann man die Grenze erst dort ziehen, wo man den Hund als Heranwachsenden bezeichnen kann (sprich, wenn er in der Zwischen-klasse gemeldet werden kann
- 15 Monate bzw. zum Rennen gemeldet werden können
- 15- 18 Monate).
Man sieht, die Abgrenzung wird schwierig. Letztendlich wird man hier wohl abwarten müssen, wie die Instanzgerichte mit dieser Rechtsprechung umgehen, wobei erschwerend hinzutreten kann, dass die Lebensspannen und Entwicklungsphasen der einzelnen Rassen sich doch recht deutlich unterscheiden.
Ein letzter Punkt ist nun, inwieweit die Vermutung, dass ein Mangel, der binnen 6 Monate nach Gefahrübergang an einer neuen Sache auftritt, schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also zu dem Zeitpunkt, wo das Tier dem Käufer übergeben wird, vorhanden ist. Der BGH räumt hier ein, dass ein Tier anders als eine normale Sache einer stetigen Veränderung hinsichtlich der körperlichen und gesundheitlichen Verfassung unterliegt, die die gesetzliche Vermutung, der Mangel sei bei Gefahr-übergang vorhanden, nicht in jedem Falle auslösen könne. Gleichwohl sei ein grundsätzlicher Ausschluss der Vermutungsfiktion des Gesetzes beim Verkauf von Tieren nicht zulässig, da auf diese Weise die Verbraucherrechte aufgrund der Beweislage faktisch sehr stark beschnitten werde. Hiermit bestätigt der BGH letztendlich die bereits vor allem im Zusammenhang mit Pferden bestehende differenzierende Rechtsprechung der Instanzgerichte.
Insofern wird wohl vor allem auf die Art des Mangels abzustellen sein. Kurzfristig auftretende Erkrankungen werden diese Vermutungswirkung nicht auslösen können. Die Beweislast wird sich demnach je nach Art der Erkrankung auf die eine oder die andere Seite verlagern.
BGH VIII ZR 173/05, das Urteil ist unter www.bundesgerichtshof.de unter diesem Aktenzeichen im Volltext abrufbar.
BGH VIII VR 3/06, Urteil ist noch nicht auf der Seite des BGH veröffentlicht.