Ausstellungen und Sportveranstaltungen bis zum 31.05.2020 abgesagt!

Liebe Mitglieder im DWZRV,

am 16.04.2020 haben wir zuletzt über die Beschlüsse der Bundesregierung gemeinsam mit den Verantwortlichen der Landesregierungen und deren mögliche Auswirkungen auf unser Verbandsleben und unsere Veranstaltungen informiert. Ich hatte darauf verwiesen, dass wir entsprechende Auswirkungen erst in den nächsten Wochen im Detail erfahren, nämlich dann, wenn die Verantwortlichen in den Bundesländern entsprechende Regelungen/Definitionen auf den Weg bringen.

So haben z. B. die Verantwortlichen im Land NRW daraufhin die bislang gültige Corona-Schutzverordnung am 16.04.2020 zwar neu gefasst, allerdings jeglichen Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen weiterhin untersagt. Die Regelungen gelten in NRW zunächst bis zum Ablauf des 03.05.2020. Möglicherweise werden Ende April weitere Lockerungen für die Zeit ab 04.05.2020 beschlossen.

Zunächst ruhen unsere Veranstaltungen im DWZRV bis Ende April. Einzelne Veranstaltungen darüber hinaus sind aber auch schon abgesagt. Dies gilt insbesondere für die großen Hallenausstellungen. Den DWZRV-Vorstand erreichen zunehmend Anfragen, wie es denn in der Zeit nach dem 30.04.2020 weiter gehen kann.

Aus diesem Grunde haben wir uns im Vorstand gestern Abend in einer zweieinhalb stündigen Telefonkonferenz u. a. mit der weiteren Terminplanung und den anstehenden Veranstaltungen befasst.

Die Vorstandsmitglieder sind sich der mit einer hier zu treffenden Entscheidung verbundenen enormen Verantwortung bewusst. Es gilt, einerseits die wirtschaftlichen Interessen der Landesgruppen und Windhundsportvereine im Blick zu haben. Auf der anderen Seite steht die Verantwortung für unsere Mitglieder, Teilnehmer, Ausrichter, Helfer und Besucher von Veranstaltungen, deren Gesundheit absoluten Vorrang haben muss. Sie als Mitglieder und auch die Landesgruppen und Windhundsportvereine erwarten aber auch eine klare Linie, an der Sie sich mit Ihren weiteren Planungen orientieren können.

Im Ergebnis einer alle Interessen abwägenden Diskussion haben wir als DWZRV-Vorstand beschlossen, alle Veranstaltungen im Ausstellungsbereich und alle Sportveranstaltungen im DWZRV zunächst bis zum 31.05.2020 abzusagen bzw. zu untersagen.

Wir haben uns zum einen orientiert an den Empfehlungen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), der die Absage von Veranstaltungen ebenfalls zunächst bis Ende Mai 2020 empfiehlt. Gleichzeitig haben wir „über den Tellerrand“ in Richtung der anderen Vereine/Verbände im VDH geschaut. So hat z. B. der Deutsche Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG) seine Veranstaltungen für die nächsten Wochen ebenfalls abgesagt bzw. versucht, diese auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.

Viel wichtiger und ausschlaggebend für unsere Entscheidung ist aber die Tatsache, dass aus Sicht der Vorstandsmitglieder die Ausrichtung von Ausstellungen und Sportveranstaltungen bei Beachtung der noch immer gültigen Kontaktsperren und der strengen Hygienevorschriften de facto nicht möglich ist. Nachstehende Aspekte sollen dies beispielhaft deutlich machen:

  • Im Ausstellungsbereich haben die Landesgruppen und Vereine u. a. Zuchtrichter aus dem Ausland verpflichtet, die aktuell nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Die Unterbringung generell von Zuchtrichtern und Ausstellern in Hotels ist nicht möglich, weil diese keine „privaten“ Gäste aufnehmen dürfen.

 

  • Eine Bewertung der Hunde bei Ausstellungen durch Zuchtrichter, die evtl. einen Mundschutz tragen und ausreichend Abstand zum Aussteller halten müssen, ist mit vielen Problemen und z. T. auch Gefahren verbunden.

 

  • Die freiwilligen Helfer u. a. bei der Anmeldung, als Ringschreiber und Ringordner werden einer möglichen Infektionsgefahr ausgesetzt, abgesehen davon, dass bereits heute schon Sonderleiter und Helfer ihre Beteiligung mit Blick auf potentielle Infektionsgefahren abgesagt haben.

 

  • Auch im Sportbereich lassen sich die im Ablauf der Veranstaltungen zwangsläufig notwendigen engen Kontakte der Teilnehmer untereinander bzw. zu Funktionären und Helfern nicht verhindern, sei es bei der Tierarztkontrolle, der Anmeldungen, am Startkasten und Zieleinlauf usw. usw.

 

  • Selbst, wenn die Gastronomie bzw. Kantine im Sinne einer „To Go“-Speisenausgabe noch regelbar wären, können wiederum die erforderlichen Hygienevorschriften auf den öffentlichen Toilettenanalagen nicht eingehalten bzw. kontrolliert werden.

 

  • Da die bisherigen Veranstaltungen bereits abgesagt worden sind, muss bei den ersten Veranstaltungen nach einer evtl. Lockerung mit einer deutlich erhöhten Teilnehmerzahl gerechnet werden. Einige Gelände können diese nicht aufnehmen, ohne dass es zu engen Kontakten von Teilnehmern und Besuchern und damit zwangsläufig zur Nichteinhaltung der erforderlichen Mindestabstände kommt. Gleiches gilt für Parkplätze und die Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile, eine Kontrolle bzw. Gewähr der vorgegebenen Abstandsregelungen ist nicht möglich.

Wir hoffen, Ihnen damit die Grundlagen unserer Entscheidungen, die uns wahrlich nicht leicht gefallen sind, deutlich gemacht zu haben.

Wie geht es nun weiter?

Wir als DWZRV-Vorstand werden die weitere Entwicklung in den Vorgaben der Bundesregierung tagaktuell beobachten und uns auch im weiteren Verlauf mit dem VDH abstimmen.

Sowohl Landesgruppen als auch Windhundsportvereine sollten die Entwicklungen in ihren Regionen im Blick halten und ggf. die Abstimmung mit den Ordnungsbehörden suchen. Möglicherweise werden Zusammenkünfte in kleinen Gruppen auf Sportanlagen bzw. in Vereinen regional in den nächsten Wochen wieder gestattet, so dass erste Trainings wieder anlaufen können.

Gemeinsam sollten wir ca. Mitte Mai Überlegungen anstellen, wie unter den dann gültigen Verhaltensregeln mit den Veranstaltungen ab Juni 2020 weiter zu verfahren ist. Wir können hier nur schrittweise entsprechend der weiteren Entwicklungen und Vorgaben vorgehen.

Für die weiteren Planungen gemeinsam mit der Ausstellungsbeauftragten und den Mitgliedern der Sportkommission ist es allerdings unabdingbar, dass wir konkret wissen, welche Veranstaltungen bis zu welchem Zeitpunkt definitiv ausfallen, um daraus dann einen Ersatzterminplan für die verbleibende Saison zu erstellen. Ersatztermine für u. a. Titelveranstaltungen, Jahresausstellungen usw. müssen evtl. bestimmt werden. Es sollte gleichzeitig geprüft werden, welche Vereine durch die Ausfälle ihrer Veranstaltungen in besonderem Maße betroffen sind, während andere Vereine möglicherweise sogar noch zwei Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte ungehindert durchführen können. Bereits heute sollten wir in diesem Zusammenhang Tugenden wie Rücksichtnahme und Solidarität in den Vordergrund rücken.

Aber wie schon gesagt, als erstes müssen wir wissen, ab wann wir wieder starten dürfen.

Im Namen aller Vorstandsmitglieder wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, dass Sie weiterhin gesund bleiben.

Ihr

Frank Karnitzki

Präsident

DWZRV e. V.