HD-Röntgenpflicht für Irish Wolfhounds

Liebe Irish Wolfhound-Freunde!
Bitte beachten Sie, dass seit 01.05.2020 die VDH-Vorgabe zur HD-Untersuchung bei Irish Wolfhounds für die Zuchtzulassung in Kraft getreten ist:

Alle Irish Wolfhounds, die ab dem 01.05.2020 zu einer Zuchtzulassungsveranstaltung vorgestellt werden, sind vorher zwingend über den offiziellen HD-Gutachter für die Rasse, Herrn Dr. Frank Patzig, Aurachstr. 27, 83727 Schliersee befunden zu lassen.
Der Umfang der auszuwertenden Hunde wird auf 60 festgelegt und nach erfolgter Ableistung der o.g. Vorgabe wird der VDH-Vorstand abschließend über den Antrag zur Befreiung der HD-Röntgenpflicht entscheiden.”

Die Gültigkeit dieser Vorgabe (auch wenn sie aufgrund der Absage der Jahreshauptversammlung noch nicht in die DWZRV-Zuchtordnung übernommen werden konnte) wurde letzte Woche erneut durch den VDH-Vorstand bestätigt.

Zuchtausschließend sind gemäß der DWZRV-Zucht Abschnitt 11.4 die Befunde HD-C (leichte HD), HD-D (mittlere HD) und HD-E (schwere HD).

Das bedeutet, dass für jeden Irish Wolfhound, für den die Ankörung angestrebt wird, ein entsprechendes HD-Gutachten vorzulegen ist. Uns ist bewusst, dass aufgrund der Einschränkungen durch die Covid 19-Pandemie in den vergangenen Monaten eine entsprechende Röntgenuntersuchung mit nachfolgender Befundung nicht immer zeitnah möglich war. Daher werden wir bis auf weiteres die Vorlage des HD-Resultats erst für die Ankörung, nicht aber für die Anmeldung zur Körveranstaltung fordern. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es bei nachgereichten Ergebnissen in Einzelfällen dazu kommen kann, dass ein Hund trotz bestandener Körveranstaltung aufgrund seines HD-Befunds nicht zur Zucht zugelassen werden kann.

Hier finden Sie das Formular für die Röntgenuntersuchung, und hier das Merkblatt für den röntgenden Tierarzt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Zuchtkommissionsmitglied Wolfgang Müller.