Betrifft: Wurfabnahmen

Liebe Züchter im DWZRV,
erfreulicherweise haben sich die “Corona-Auflagen”  jetzt in fast allen Landkreisen der Bundesrepublik soweit gelockert, dass wir ab sofort wieder zu dem üblichen Prozedere bei Wurfabnahmen, (wie es u.a. in der DWZRV-Zuchtordnung im Abschnitt 6 beschrieben ist), zurückkehren können. Wurfabnahmen durch einen Tierarzt nach dem 01.07.2020 werden daher nicht mehr anerkannt. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Landeszuchtwart auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DWZRV Zucht-Team