DWZRV-Spezialausstellungen ab 09 / 2020

Liebe Aussteller*innen,
endlich geht es wieder los: Der für den Herbst gültige Ausstellungskalender ist online, Meldungen sind möglich und wir hoffen alle, dass die Ausstellungen auch wie geplant stattfinden können.

Trotz der Lockerungen allenthalben befinden wir uns noch mitten in einer Pandemie, und bei der Ausübung unseres Hobbies die eine oder andere Einschränkung hinnehmen. Bitte beachten daher die für 2020 gültigen Vorgaben, die die Wahrung des Mindestabstandes, den Schutz aller beteiligten Personen sowie Rückverfolgbarkeit aller Anwesenden zum Ziel hat.
Diese Regelungen wurden in Zusammenarbeit des DWZRV-Vorstandes mit der Ausstellungsbeauftragten und dem DWZRV-Zuchtrichtergremium entwickelt.

Meldung:

  • Die Meldung erfolgt wie gewohnt über das DWZRV-Meldeportal.
  • Bitte reichen Sie mit der Meldung einen Nachweis über Zahnstand (z.B. Ausstellungsbericht, Körbericht, tierärztliches Attest oder Eintrag im Hundepass) sowie bei Rüden über die physiologische Lage und Beschaffenheit der Hoden (Körbericht, Ausstellungsbericht, tierärztliches Attest) ein. Nutzen Sie dafür die Funktion „Dokumente uploaden“ im Meldeportal. Für die Meldung in der Jüngstenklasse ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich.

Meldegebühr / Meldeunterlagen:

  • Die Meldegebühr ist vorab zu entrichten. Details zu den Zahlungsmodalitäten teilt der zuständige Sonderleiter mit.
  • Ihre Startnummern erhalten Sie vorab per eMail, der Ausstellungskatalog wird am Vorabend der jeweiligen Ausstellung online zur Verfügung gestellt.

Klassen / Wettbewerbe:

  • Die Babyklasse wird bis auf weiteres nicht ausgeschrieben.
  • Die Wettbewerbe im Ehrenring wie (Jüngsten-, Jugend-, Veteranen-) Best in Show, Paarklassen- oder Zuchtgruppenwettbewerb sowie „Kind & Hund“ entfallen bis auf weiteres.

Ablauf:

  • Um die Zahl der anwesenden Personen auf dem Ausstellungsgelände überschaubar zu halten, wird in zwei Zeitblöcken gerichtet. Sie erhalten mit der Meldebestätigung eine Information, wann Ihre Rasse beurteilt wird.
  • Auf dem Ausstellungsgelände ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den Orten verpflichtend, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (z.B. auf Laufwegen, in sanitären Einrichtungen oder den Vereinsheimen).
  • Auch für das Vorführen im Ring ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Ob dieser gegebenenfalls bei der Gangwerksprobe abgenommen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

Sonderregelung für Hunde in der Wartezeit für das DWZRV-Jugendchampionat:

  • Für die Vergabe des Titels „Deutscher Jugendchampion (DWZRV)“ übernehmen wir die Regelung, die seitens des VDH für die Vergabe des Titels „Deutscher Jugendchampion (VDH)“ aufgestellt wurde:
    Hunde, denen noch eine (1) Anwartschaft für die Erlangung des Jugendchampions fehlt, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat. Diese Regelung gilt für Teilnahmen an Ausstellungen bis zum 31.12.2020.

Diese Vorgaben sind momentan gültig und werden hinsichtlich des Grads ihrer Umsetzung auch stark abhängig von den behördlichen Auflagen am jeweiligen Austragungsort, den örtlichen Gegebenheiten sowie der Haltung der amtierenden Richter und Funktionäre sein.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass (noch) nicht wieder alles gewohnt sein wird – und freue mich, Sie bald wieder auf einer DWZRV-Ausstellung persönlich zu treffen!
Herzliche Grüße

Kerstin Schneider
Ausstellungsbeauftragte im DWZRV