Information für alle Aussteller

Sehr geehrte Aussteller*innen,
jetzt liegen die ersten drei Wochenenden mit insgesamt neun Ausstellungen seit der Wiederaufnahme des Ausstellungsgeschehens hinter uns. Vieles hat gut geklappt, anderes musste in der Praxis erst erprobt und angepasst werden.
Aufgrund der teilweise überraschend hohen Meldezahlen und der sich stetig ändernden internationalen COVID-19-Situation mussten bisweilen recht kurzfristige Richterumbesetzungen vorgenommen werden, was teilweise zu Beschwerden seitens der Aussteller führte. Lassen Sie mich diesbezüglich mein Unverständnis bekunden – auch unsere Zuchtrichter üben ihr Amt in ihrer Freizeit aus. Da ist es doch höchst unverhältnismäßig zu erwarten, dass diese Personen eine Quarantäne bei ihrer Ein- oder Ausreise in Kauf nehmen, nur damit die gemeldeten Hunde wie geplant auch von ihnen, und nicht aber von einem Richterkollegen beurteilt werden. Oder vorauszusetzen, dass sie unter den ohnehin schon erschwerten Bedingungen weit mehr Hunde als in der Ausstellungsordnung vorgesehen bewerten wollen.
Mein Dank gilt hingegen den Zuchtrichtern, die in solchen Fällen kurzfristig einsprangen oder weitere Rassen zur Beurteilung übernahmen.

Die allermeisten Funktionäre und Teilnehmer hielten sich bei den bisherigen Veranstaltungen vorbildlich an die Hygienevorgaben – was uns auch von den Vertretern der jeweils zuständigen Behörden bestätigt wurde, die einige unserer Ausstellungen nachweislich besucht haben.
Da ist es umso unverständlicher, dass einige wenige Personen offensichtlich das Prinzip nach wie vor nicht verstanden haben und immer wieder das Anlegen ihres Mund-Nasen-Schutzes „vergessen“, auch wenn der geforderte Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen unterschritten wird.
Die Vorgabe zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt bei den DWZRV-Ausstellungen in jedem Fall in den Ausstellungsringen – unabhängig davon, welche weitere Auflagen für die Laufwege oder den Aufenthalt in Räumlichkeiten erteilt wurden. Und selbst mit Mund-Nasen-Schutz sollten Sie auf allzu innige, körpernahe Gratulationen bei kleinen oder größeren Erfolgen verzichten.
Es ist mir unverständlich, dass dieses Gebot auf einigen Ausstellungen grob missachtet wurde. Bilder und Videos davon kursieren im Netz – und Bitten an die jeweiligen Personen, die Veröffentlichungen in den sozialen Medien rückgängig zu machen, wurden von diesen nachdrücklich abgelehnt.

Uns allen muss klar sein, dass ein derartiges Verhalten die Gesundheit anderer Windhund-Freunde gefährden und Genehmigungen zukünftiger Veranstaltungen erschweren kann. Zudem kann dieses Verhalten Geldstrafen seitens der zuständigen Behörden für die entsprechenden Personen, aber auch die ausrichtenden Vereine nach sich ziehen.
Lassen Sie uns an einem Strang ziehen, damit wir weiterhin unsere Ausstellungen durchführen können. Wir werden aller Voraussicht nach auch nächstes Jahr noch mit den Einschränkungen durch COVID-19 leben müssen. Bitte sorgen Sie alle dafür, dass wir auch zukünftig unserem geliebten Hobby nachgehen können!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Kerstin Schneider
Ausstellungsbeauftrage im DWZRV