Aktuelle Regelungen Wurf- und Zuchtstättenabnahmen

Liebe Mitglieder,
aufgrund der bundesweit sinkenden Inzidenzzahlen werden wir die „Corona-Anpassungen“ bei Wurf- und Zuchtstättenabnahmen ab dem 10. Juni – bis auf die Corona-Hygienevorschriften – wieder zurücknehmen.

  • Das bedeutet, dass Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen werden wieder entsprechend den Vorgaben der DWRZV-Zuchtordnung vorgenommen werden.
  • Zuchtwarte und Züchter sind gehalten, die aktuell und regional gültigen “Corona-Regeln” zu beachten.
  • Für den Besuch sollten Züchter und Zuchtwart entweder einen gültigen Corona-Selbst- oder -Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder aber den Nachweis der komplett erfolgten Corona-Impfung bzw. einer überstandenen Infektion vorhalten.
  • Die Wurfabnahme sollte – so weit möglich – im Freien durchgeführt werden.
  • Alle notwendigen Unterlagen sollten im Vorfeld schon vorbereitet und soweit wie möglich ausgefüllt werden.
  • Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle, in denen eine Abnahme durch einen Zuchtwart nicht durchgeführt werden kann, müssen mit der zuständigen Landeszuchtwartin abgesprochen und der Hauptzuchtwartin mitgeteilt werden.

Wir Danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Herzliche Grüße

Evelyn Kirsch
DWZRV-Hauptzuchtwartin