Wichtige Information des Vorstandes zur aktuellen Situation im DWZRV

Liebe Mitglieder,

ich darf Bezug nehmen auf meine erste Information vom 08. Januar 2022 und Ihnen die weiteren Entwicklungen seit diesem Zeitpunkt darstellen.

In meiner o. a. Kurzinfo hatte ich darüber berichtet, dass das Amtsgericht Duisburg den Antrag auf Eintragung der Vorstandsämter Präsident und Geschäftsführender Vorsitzender in das Vereinsregister auf Grund technischer Probleme bei der virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.09.2021 abgelehnt hat.

Dies bedeutet in der Konsequenz, dass die am 16.09.2021 bestimmten Mitglieder Ingrid Krah-Heiermann und Stephan Altner nicht vertretungsberechtigter Vorstand des DWZRV e.V. gem. § 26 BGB sind. Auch die Einsetzung der weiteren Mitglieder in den Vorstandsämtern Zuchtleiter, Hauptzuchtwart und Zuchtbuchführer ist nicht rechtswirksam.

Da die Einladung für die Jahreshauptversammlung 2020/2021 in der Oktober-Ausgabe von „Unsere Windhunde“ durch Ingrid Krah-Heiermann ausgesprochen und unterzeichnet wurde, ist diese und demnach auch die am 20./21.11.2021 durchgeführte Jahreshauptversammlung nicht rechtswirksam. Gleiches gilt damit auch für die dort erzielten Abstimmungen und weiteren Ergebnisse.

Im Ergebnis bin ich als Vorsitzender der Sportkommission einziges ordnungsgemäß gewähltes Vorstandsmitglied. Unter Beachtung der Regelungen in § 12 der Satzung des DWZRV ist meine Handlungsfähigkeit allerdings stark eingeschränkt.

Unmittelbar am Tag nach Erhalt des Beschlusses des Amtsgerichts haben sich alle Landesgruppenleiter zu einer Video-/Telefonkonferenz getroffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Hier hatte ich Ihnen bereits berichtet, dass geplant ist, schnellstmöglich am 20.03.2022 eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen, um die Wahlen aller vakanten Vorstandsämter rechtssicher abzuhalten. Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung soll in der Februar-Ausgabe unserer Verbandszeitschrift „Unsere Windhunde“ veröffentlicht werden.

In diesem Fall sehen das Vereinsrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung vor, dass die noch immer im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder (Präsident und Geschäftsführende Vorsitzende) trotz ihrer Rücktritte durchaus eine derartige Einladung noch aussprechen können, damit die Mitglieder über die Mitgliederversammlung als höchstes Verbandsorgan einen neuen Vorstand wählen können. Damit könnte sich der DWZRV aus eigener Kraft aus dieser misslichen Situation „befreien“.

Leider sind die beiden vorstehend Genannten der übereinstimmenden Bitte aller Landesgruppenvorstände nicht nachgekommen und haben keinerlei Bereitschaft gezeigt, eine derartige Einladung auszusprechen, sodass wir nun darauf angewiesen sind, dass seitens des Amtsgerichts schnellstmöglich ein „Notvorstand“ nach § 29 BGB gerichtlich bestellt wird.

Zur Sicherheit hatten die Landesgruppenleiter bereits frühzeitig beim Amtsgericht einen entsprechenden Vorschlag eingereicht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der DWZRV bis zur ordnungsgemäßen Neuwahl eines Vorstandes am 20.03 2022 wieder handlungsfähig wird.

Sie können sich bestimmt vorstellen, dass ohne einen vertretungsberechtigten Vorstand die Handlungsfähigkeit des Verbandes in starkem Maße eingeschränkt ist. Gleichwohl müssen die Mitgliedsbeiträge zu Beginn des Jahres eingezogen, eingehende Rechnungen beglichen, Steuererklärungen abgegeben werden und vieles mehr. Und vor allem muss der DWZRV auch wieder sprach- und handlungsfähig gegenüber Ihnen als Mitglieder werden.

Bereits seit September 2021 sind die beiden Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle krankheitsbedingt nur an wenigen Tagen verfügbar gewesen, sodass zwangsläufig Ihre Anliegen und Anfragen unbearbeitet bleiben mussten. Der gewohnte Service der Geschäftsstelle konnte nicht mehr erbracht werden, vieles ist leider liegen geblieben.

Dankenswerter Weise haben sich Peter und Gudrun Richlofsky, die jahrelang als Geschäftsführender Vorsitzender bzw. in der Geschäftsstelle tätig waren und nahe zur Geschäftsstelle wohnen, bereit erklärt, hier auszuhelfen. Ein erster Teil der Anfragen wurde bearbeitet, Veränderungen im Mitgliederbestand konnten inzwischen eingepflegt werden, Championatsurkunden wurden ausgestellt. Infolge des Beschlusses des Amtsgerichts musste diese Beauftragung nun zunächst wieder eingestellt werden.

Wie geht es nun weiter?

Zum einen warten wir dringend auf die Bestellung eines „Notvorstandes“ durch das Amtsgericht. Die Landesgruppenleiter haben sich einstimmig gegenüber dem Amtsgericht dahingehend ausgesprochen, die beiden Mitglieder Ingrid Krah-Heiermann und Stephan Altner zum „Notvorstand“ zu bestellen. Dies vor dem Hintergrund, dass beide Mitglieder in den Mitgliederversammlungen, die vor dem 16.09.2021 in den einzelnen Landesgruppen durchgeführt worden sind, erkennbar von einer großen Mehrheit der Mitglieder getragen wurden. Eine Bestätigung hat dies noch einmal erfahren durch die Abstimmung und das Votum der Delegierten in der Jahreshauptversammlung Ende November 2021, die im Nachhinein betrachtet nun leider nicht rechtswirksam war.

Inzwischen liegen dem Amtsgericht weitere Vorschläge zur gerichtlichen Bestellung von weiteren Mitgliedern des DWZRV als Notvorstand vor. Diese hat das Amtsgericht ebenfalls zu prüfen und zu bewerten. Das Amtsgericht hat inzwischen die Landesgruppenvorstände zur Stellungnahme zu den hier gemachten Vorschlägen aufgefordert. Dies ist nicht immer einfach und bedarf einer engen Abstimmung aller Landesgruppen, weshalb sich deren Vorstände beinahe täglich in Video-/Telefonkonferenzen oder aber im schriftlichen Verfahren miteinander abstimmen. Dies erfordert Zeit, die wir mit Blick auf eine fristgerechte und satzungsgemäße Einladung für die außerordentliche Mitgliederversammlung am 20.03.2022 eigentlich nicht haben. Ohne gerichtlich bestellten „Notvorstand“ kommen wir aber leider nicht weiter!

Es kann daher sein, dass Sie die Februar-Ausgabe von „Unsere Windhunde“ mit der Einladung erst ein paar Tage später in Händen halten werden. Wenn wir die satzungsgemäße Einladungsfrist für den 20.03.2022 nicht einhalten können, müssten wir auf einen späteren Termin für die notwendige Mitgliederversammlung ausweichen und kommen dann in die bereits anlaufende Sport- und Ausstellungssaison. Hoffen wir gemeinsam, dass das Amtsgericht noch kurzfristig tätig wird.

Am Samstag der vergangenen Woche hat die Sitzung der Windhundsportvereine stattgefunden. Erstmals in der Geschichte des DWZRV als virtuelle Versammlung. Die Veranstaltung konnte zügig durchgeführt werden, dafür geht mein Dank an die Teilnehmer aus den Vereinen, aber auch an die Mitglieder der Sportkommission, die alle Themen gut vorbereitet hatten.

Auch hier wurde naturgemäß der Umgang mit der aktuellen Situation diskutiert. Hier kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass die Durchführung aller Veranstaltungen gesichert ist. Dies natürlich unter Beachtung der jeweiligen Landesbestimmungen in Bezug auf die Corona-Pandemie. Sowohl die Landesgruppen als auch die Windhundsportvereine sind rechtlich eigenständige Organisationen und daher berechtigt, entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. So ist z.B. der Terminschutz für alle angemeldeten CAC-Ausstellungen bereits gewährleistet.

Im Sportbereich haben wir durch den Ausfall der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle allerdings das Problem, dass aktuell keine Trainingskarten und Hundepässe ausgestellt werden können. Bitte senden Sie mir in diesem Fall kurzerhand eine Email mit den Daten Ihres Hundes und ich werde, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, schnellstmöglich eine Startberechtigung usw. aussprechen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der neu gewählte Vorstand nach Amtsantritt umgehend prüfen wird, wie mit den seit dem 16.09.2021 ausgestellten Genehmigungen im Zuchtbereich, ausgestellten Ahnentafeln etc. umgegangen wird. Hier gilt es, einen Weg zu finden, dass Sie als Mitglieder, Züchter und Besitzer von Hunden keinerlei Nachteile erfahren.

Am Ende meiner Ausführungen möchte ich einen Punkt ansprechen, der mich erschrocken und gleichzeig betroffen macht.

Wir haben als DWZRV Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts infolge einer Auseinandersetzung mit dem VDH eine sehr schwierige Situation durchlebt. Auch jetzt befindet sich unser Verband erneut in einer sehr schwierigen und angespannten Situation. Damals hat uns eine ruhige und besonnene Herangehensweise aller Akteure aus dieser schwierigen Situation herausgeführt. So sollte es auch diesmal sein. Haben Sie als Mitglieder bitte Vertrauen in das Vorgehen, das ich gemeinsam mit Ihren Landesgruppenvorständen abspreche und umsetze. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass vor dem Hintergrund des laufenden gerichtlichen Verfahrens nicht immer alles bis ins letzte Detail offengelegt werden kann.

Erschrocken bin ich aber insofern, als ich auf Facebook gestern verbandsinterne Dinge lesen musste, die von einer Angestellten der DWZRV-Geschäftsstelle dort gepostet wurden. Hierbei handelt es sich teilweise um „Betriebsgeheimnisse“, die nicht öffentlich zu machen sind und Anschuldigungen gegen Funktionäre, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren.

Dies hat nichts mit Transparenz zu tun, sondern ist schlichtweg als dem DWZRV als Arbeitgeber schädigendes Verhalten zu bewerten und muss zwangsläufig Konsequenzen nach sich ziehen.

Sobald ich weitere Information in Sachen „Notvorstand“ und Mitgliederversammlung habe, melde ich mich wieder bei Ihnen – versprochen!

Ihr

Helmut Rischer

Vorsitzender der Sportkommission