Aktuelle Information des Vorstandes

Liebe Mitglieder,

ich habe heute die Information erhalten, dass das Amtsgericht die notwendige gerichtliche Bestellung eines „Notvorstandes“ nach § 29 BGB wohl erst in den nächsten Tagen vornehmen wird. Dies auch erst zu einem Zeitpunkt, der für eine fristgerechte Einladung (vier Wochen) zu der von mir und den Landesgruppenvorständen für den 20.03.2022 geplanten außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht ausreicht.

Nun müssen wir weiter darauf warten, wann der „Notvorstand“ bestellt ist und welche Personen dies sein werden. Gemeinsam mit dem vom Amtsgericht bestellten „Notvorstand“ ist dann die weitere Vorgehensweise zu beratschlagen.

Die für den DWZRV zuständige Rechtspflegerin beim Amtsgericht Duisburg hat allerdings bestätigt, dass – anders als in anderen Medien behauptet wird – das Amtsgericht keine Rechtsauskünfte erteilt.

Weiterhin hat die Rechtspflegerin bestätigt, dass die im Vereinsregister noch eingetragenen, mittlerweile aber zurückgetretenen Vorstandsmitglieder, durchaus hätten zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins einladen können bzw. dürfen.

Und selbstverständlich habe ich mich in Zusammenarbeit mit den Landesgruppenvorsitzenden in der Frage der Einladung zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung auch mit Fachanwälten für Vereinsrecht abgestimmt. Auch deren Aussage war gleichlautend mit der Bestätigung der Rechtspflegerin beim Amtsgericht. Dies nur zur Klarstellung.

Ich werde in der aktuellen Situation weiterhin die enge Abstimmung mit den Landesgruppenvorständen suchen. Wir werden gemeinsam beraten, wie wir mit den neuen Gegebenheiten umgehen und Sie schnellstmöglich an dieser Stelle weiter informieren!

Ihr
Helmut Rischer