Meldungen Baby und Jüngstenklasse

Für Meldungen in den o.a. Klassen gilt bis zum 30.9. 2022:

 

Hunde die aufgrund der Verzögerungen im Zuchtbuchamt noch nicht über Ahnentafeln verfügen, können zu den Ausstellungen im DWZRV nur schriftlich gemeldet werden. Der Meldung  (Meldeschein auf der HP des DWZRV ) ist eine Kopie des ( ausgefüllten, zweiseitigen)  Wurfmeldescheins beizufügen.

 

Der Vorstand des DWZRV

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