CAC / ResCAC – Aufwertung/Handhabung ab 2025/2026
von Angelika Heydrich · Veröffentlicht · Aktualisiert
Liebe Mitglieder,
da der Antrag auf der Jahreshauptversammlung 2025 angenommen wurde, haben wir die einzelnen Punkte nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Umwandlung von ResCAC in CAC
- Die CACs der Verbandssiegerausstellung werden ab 2025 doppelt gewertet.
Die ResCACs werden ab 2025 zu einem CAC aufgewertet. - Die CACs der Jahresausstellung der jeweiligen Rasse werden ab dem Jahr 2026 doppelt gewertet. Die ResCACs werden zu einem CAC aufgewertet.
- Einmalig pro Hund können drei ResCAC in ein CAC umgewandelt werden. Es gelten alle zugesprochenen ResCACs – unabhängig vom Datum des Erhalts.
Das CAC gilt als erlangt an dem Datum, an dem es von der Ausstellungsbeauftragten bestätigt wird. Mit diesem Datum beginnt evtl. die Wartezeit des Championtitels.
Sonderregelungen:
- Soll ein aufzuwertendes ResCAC von der Verbandssiegerausstellung oder der Jahresausstellung nicht aufgewertet werden, muss der Eigentümer des Hundes die Ausstellungsbeauftragte innerhalb 2 Wochen darüber in Kenntnis setzen, dass das erhaltene ResCAC bestehenbleiben und nicht aufgewertet werden soll.
- Für die Verbandssiegerausstellung 2025 gilt die Frist bis zum 31. August 2025.
- Soll ein „geerbtes“ CAC nicht eingetragen werden, muss der Eigentümer des Hundes aktiv auf die Nachricht der Ausstellungsbeauftragten innerhalb 2 Wochen die Vergabe des CACs ablehnen.
Wir bitten um Beachtung
Ihr DWZRV
