+++ Eilmeldung +++
Liebe Mitglieder,
mit Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.11.2025 (AZ I-3 W 187/25, VR 1011 AG Duisburg) wurde ich als ordnungsgemäß gewählte Präsidentin des DWZRV e.V. in meinem Amt bestätigt. Es gibt keinerlei Rechtsfehler bezüglich der Wahl und meiner Präsidentschaft.
Das OLG Düsseldorf hat in diesem Beschluss den vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichts Duisburg – Rechtspflegerin-, mit welchem mein Antrag auf Eintragung abgelehnt wurde, aufgehoben und das Amtsgericht Duisburg angewiesen, meine Eintragung in das Vereinsregister als Präsidentin vorzunehmen. Damit entfällt automatisch der Rechtsgrund für die Bestellung von Martin Schmucker als Notvorstand und beendet dessen Amtszeit.
Gegen den Beschluss des OLG ist eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
Das bedeutet zugleich, dass alle meine/unsere Handlungen und Entscheidungen seit meiner Wahl als Präsidentin wirksam sind und von Anfang an waren.
Das von Herrn Schmucker rechtswidrig eingesetzte „Kompetenzteam“ ist hiermit aufgelöst. (Er hätte es gar nicht einsetzen dürfen!)
Der Rechtsgrund zu einer Einberufung einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Notvorstand ist hiermit ebenso entfallen. Die Außerordentliche Mitgliederversammlung ist hiermit abgesagt.
Die nächste Mitgliederversammlung ist die ordentliche JHV Ende März 2026
Weitere Informationen folgen.
Viele Grüße
Helene Peither
Präsidentin DWZRV e.V.
