Züchter, deren Zwingername nach dem 01.02.2004 geschützt wurde, müssen die positive Zuchtstätten-Erstbesichtigung nachweisen.
Züchter, deren Zwingername vor dem 01.02.2004 geschützt wurde, müssen entweder einen Wurf oder die Zuchtstätten-Erstbesichtigung nachweisen.
Bei Verlegung der Zuchtstätte benötigen wir die FCI-, sowie die DWZRV-Zwingerschutzurkunde, als auch den Nachweis der Besichtigung der neuen Zuchtstätte.
Eine Übereinstimmung der Anschrift des Züchters, der Zuchtstätte und der Zwingerschutzurkunden ist zwingend erforderlich.
Bei Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre wird der Eintrag ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren gestrichen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Züchterliste.
Der Eintrag ist kostenpflichtig. Der Abrechnungszeitraum beläuft sich bis Dezember des aktuellen Jahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 15. November des lfd. Jahres schriftlich gekündigt wird.
Kosten netto zzgl. MwSt.
bis 6 Zeilen = 38,00 €
7 bis 10 Zeilen = 48,00 €
11 bis 15 Zeilen (max.) = 55,00 €
Zwinger mit Nichtmitgliedern Rücksprache mit Geschäftsstelle
Der Name des Zwingers, sowie die Namen des/der Züchter, PLZ und Wohnort sind Pflichtangaben.
Für Fragen steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.